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Pressemitteilung vom 21.01.2005
# Koordinierungsstelle
gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Tel: 030/86 87 67-00, info@erwerbslos.de, www.erwerbslos.de
# Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen
(BAG-SHI)
Tel: 069/27 22 08 96, mob: 0160/4 25 89 10, info@bag-shi.de, www.bag-shi.de
Kampagne Vorsicht!Arbeitslosengeld II, www.alg-2.info.de
# Tacheles e.V.
Tel: 0202/31 84 41, info@tacheles-sozialhilfe.de,
www.tacheles-sozialhilfe.de
+++ Pressemitteilung +++
31. Januar ist Widerspruchstag
Arbeitslose
sollten gegen ihren ALG-II-Bescheid Widerspruch einlegen,
wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Dazu rufen die
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS),
die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen
e.V. (BAG-SHI) und Tacheles e.V. auf. Wird kein Widerspruch eingelegt,
dann werden auch fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide für
den
Bewilligungszeitraum von bis zu sechs Monaten rechtskräftig,
warnen die
Erwerbslosen-Verbände. Für die große Masse der Bescheide
läuft die
Widerspruchsfrist am 31. Januar aus.
Während die Bundesregierung und die Bundesagentur für
Arbeit die
Einführung des Arbeitslosengeldes II positiv bewerten, sprechen
die
Erwerbslosen-Verbände von einem chaotischen und katastrophalen
Start
auf Kosten der Erwerbslosen und der Beschäftigten der Ämter.
Die Bescheide sind weder nachvollziehbar noch begründet
und haben eine
extrem hohe Fehlerquote erläutert Harald Thomé
von Tacheles. Lieber
einen Widerspruch zuviel als zuwenig einlegen ergänzt
Martin Künkler
von der Koordinierungsstelle, denn vielen Bescheiden sieht
man gar
nicht an, dass sie falsch sind.
KOS, BAG-SHI und Tacheles schätzen, dass die überwiegende
Mehrheit der
Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig ist. Die Beratungsstellen
nehmen
eine Fehlerquote von bis zu 90 % an Vor allem bei Miet- und Heizkosten
werde unzulässig gekürzt und bei der Anrechnung von Einkommen
nicht alle
Absetz- und Freibeträge berücksichtigt. Mancherorts würden
leistungserhöhende Elemente wie etwa der Mehrbedarf für
Schwangere oder
der Absetzbetrag für private Versicherungen in Höhe von
30 Euro
systematisch in allen Bescheiden unterschlagen. Im Einzelfall kann
es
sich um mehrere hundert Euro zu wenig im Monat handeln. Wer
jetzt
keinen Widerspruch einlegt verschenkt unter Umständen bares
Geld, das
dringend zum Leben gebraucht wird so Frank Jäger von
der BAG-SHI.
Für Bescheide, die noch im letzten Jahr verschickt wurden,
endet die
Widerspruchsfrist am 31.1.2005. Für in diesem Jahr erstellte
Bescheide
beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat mit dem Erhalt des
Bescheides. Widersprüche müssen innerhalb der Frist bei
der im Bescheid
angegebenen, zuständigen Stelle eingegangen sein. KOS, BAG-SHI
und
Tacheles empfehlen, die Widersprüche in den nächsten Tagen
persönlich
bei den zuständigen Ämtern abzugeben und sich den Eingang
bestätigen zu
lassen.
Mustertexte für Widersprüche sowie weitere Tipps und Hinweise
zur
rechtlichen Gegenwehr bieten die Internet-Seiten der Verbände:
www.erwerbslos.de
www.tacheles-sozialhilfe.de
www.alg-2.info
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