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2. Pressemitteilung vom 21.01.2005

# Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Tel: 030/86 87 67-00, info@erwerbslos.de, www.erwerbslos.de
# Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen
(BAG-SHI)
Tel: 069/27 22 08 96, mob: 0160/4 25 89 10, info@bag-shi.de, www.bag-shi.de
Kampagne „Vorsicht!Arbeitslosengeld II“, www.alg-2.info.de
# Tacheles e.V.
Tel: 0202/31 84 41, info@tacheles-sozialhilfe.de,
www.tacheles-sozialhilfe.de


+++ Pressemitteilung +++


„31. Januar ist Widerspruchstag“

Arbeitslose sollten gegen ihren ALG-II-Bescheid Widerspruch einlegen,
wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Dazu rufen die
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen
e.V. (BAG-SHI) und Tacheles e.V. auf. Wird kein Widerspruch eingelegt,
dann werden auch fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide für den
Bewilligungszeitraum von bis zu sechs Monaten rechtskräftig, warnen die
Erwerbslosen-Verbände. Für die große Masse der Bescheide läuft die
Widerspruchsfrist am 31. Januar aus.
Während die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit die
Einführung des Arbeitslosengeldes II positiv bewerten, sprechen die
Erwerbslosen-Verbände von einem „chaotischen und katastrophalen Start
auf Kosten der Erwerbslosen und der Beschäftigten der Ämter“.
„Die Bescheide sind weder nachvollziehbar noch begründet und haben eine
extrem hohe Fehlerquote“ erläutert Harald Thomé von Tacheles. „Lieber
einen Widerspruch zuviel als zuwenig einlegen“ ergänzt Martin Künkler
von der Koordinierungsstelle, „denn vielen Bescheiden sieht man gar
nicht an, dass sie falsch sind.“
KOS, BAG-SHI und Tacheles schätzen, dass die überwiegende Mehrheit der
Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig ist. Die Beratungsstellen nehmen
eine Fehlerquote von bis zu 90 % an Vor allem bei Miet- und Heizkosten
werde unzulässig gekürzt und bei der Anrechnung von Einkommen nicht alle
Absetz- und Freibeträge berücksichtigt. Mancherorts würden
leistungserhöhende Elemente wie etwa der Mehrbedarf für Schwangere oder
der Absetzbetrag für private Versicherungen in Höhe von 30 Euro
systematisch in allen Bescheiden unterschlagen. Im Einzelfall kann es
sich um mehrere hundert Euro zu wenig im Monat handeln. „Wer jetzt
keinen Widerspruch einlegt verschenkt unter Umständen bares Geld, das
dringend zum Leben gebraucht wird“ so Frank Jäger von der BAG-SHI.
Für Bescheide, die noch im letzten Jahr verschickt wurden, endet die
Widerspruchsfrist am 31.1.2005. Für in diesem Jahr erstellte Bescheide
beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat mit dem Erhalt des
Bescheides. Widersprüche müssen innerhalb der Frist bei der im Bescheid
angegebenen, zuständigen Stelle eingegangen sein. KOS, BAG-SHI und
Tacheles empfehlen, die Widersprüche in den nächsten Tagen persönlich
bei den zuständigen Ämtern abzugeben und sich den Eingang bestätigen zu
lassen.
Mustertexte für Widersprüche sowie weitere Tipps und Hinweise zur
rechtlichen Gegenwehr bieten die Internet-Seiten der Verbände:

www.erwerbslos.de
www.tacheles-sozialhilfe.de
www.alg-2.info

   
     
     
     
     

 

 

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