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Moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt
Bericht der Kommission
Doppelter Kundenauftrag:
Versicherte und Arbeitgeber
Kein Kunde geht verloren"
Verbesserter Service für Kunden
Familienfreundliche Quick-Vermittlung
Erhöhung der Geschwindigkeit
Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
JobCenter
Jugendliche
Ausbildungszeitwertpapier
Bridgesystem
Förderung Älterer
PersonalServiceAgentur
Weiterbildung
Selbstverwaltung
Vereinfachung von Geldleistungen / Finanzstatus
Signaturkarte
Job-Maschinen = Kompetenzzentren = Start in Ostdeutschland
Ich-AG / Familien-AG
Abbau der Schwarzarbeit
Mini-Jobs
Arbeitsplatzbilanz
Nachlasssystem
Kein Nachschub für Nürnberg
Finanzierung
Transparentes Controlling
IT-Unterstützung
Profis der Nation
Projektkoalition folgt Bündnis für Arbeit
Masterplan
Finanzierungspaket

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NHH
PersonalService-
Agenturen
Personal,
Organisation
und
Steuerung
Kompetenz-
Center
Profis der Nation
Masterplan
Projektkoalition
familienfreundliche
Quick-Vermittlung
Ich-AG",
Familien-AG"
Service für
Kunden-
JobCenter
Neue
Zumutbarkeit
und
Freiwilligkeit
Förderung älterer
Arbeitnehmer
BridgeSystem
Arbeitslosen- und
Sozialhilfe
zusammenführen
Kein
Nachschub
für Nürnberg
Jugendliche
Arbeitslose
Ausbildungs-
Zeit-Wertpapier
Finanzierungspaket:
Job Floater
Summary

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Summary
Neue Arbeitsmarktpolitik
Die neue Leitidee lautet: Eigenaktivitäten auslösen - Sicherheit
einlösen". Die Arbeitsförderungspolitik wird im Sinne einer akti-
vierenden Arbeitsmarktpolitik umgebaut. Im Zentrum steht die ei-
gene Integrationsleistung der Arbeitslosen, die durch das
Dienstleistungs- und Förderangebot gestützt und abgesichert
wird. Die angebotenen Dienstleistungen - von der Übernahme
einer Zeitarbeit und der Teilnahme an einer Weiterqualifizierung
bis hin zur Annahme einer Beschäftigung - setzen Arbeitslose in
die Lage, selbst im Sinne des Integrationszieles tätig zu werden.
Im Gegenzug hilft das integrierte System der Beratung, Betreu-
ung und materiellen Absicherung, diese Handlungsoptionen ziel-
gerichtet zu nutzen.
Aktivierende Maßnahmen der Integrationsförderung werden kon-
sequent am Bedarf der Arbeitsuchenden und der Unternehmen
der jeweiligen Region ausgerichtet. Grundlage dafür ist die Kon-
zentration auf Personengruppen, deren Beschäftigungsfähigkeit
beeinträchtigt ist, die Stärkung der Eigenverantwortung durch
verhaltensstützende und -beeinflussende Maßnahmen, die Indi-
vidualisierung des Instrumenteneinsatzes und die klare Ausrich-
tung der Instrumente auf den ersten Arbeitsmarkt.
Die gesetzlichen Vorgaben und die Regelsteuerung für aktivie-
rende Maßnahmen der Integrationsförderung werden stufenwei-
se reduziert und vereinfacht. Mittelfristig wird vollständig auf die
Beschreibung einzelner Instrumente verzichtet zugunsten der O-
rientierung an zentralen Wirkungsfeldern. Die Fachkräfte des
JobCenter erhalten Aktionsbudgets für Ermessensleistungen,
über deren Mitteleinsatz sie nach Abklärung des konkreten, indi-
viduellen Integrationsbedarfs entscheiden.
Die stärkere Dezentralisierung und die Ausweitung der Budget-
kompetenzen der neuen Arbeitsämter ermöglichen die regionale
Ausrichtung der Förderung und die Bündelung der Aktivitäten al-
ler wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Akteure in natürli-
chen Wirtschaftsräumen". Eine verbindliche, geschäftspolitische
Zielsteuerung und ein wirksames Controlling und Benchmarking
gewährleisten, dass die Dienstleistungen gezielt und effizient
eingesetzt werden.
Die Arbeitslosenversicherung wird langfristig zur Beschäfti-
gungsversicherung" weiterentwickelt, die Einkommensrisiken
durch Übergänge zwischen verschiedenen Beschäftigungsver-
hältnissen während des Erwerbsverlaufs absichert. Die Weichen
dafür müssen bereits heute gestellt werden.

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Strategische Ausrichtung
Arbeitsmarktpolitik unterstützt die Erreichung des Vollbeschäfti-
gungsziels im koordinierten Zusammenspiel mit Geld-, Finanz-,
Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik. Arbeitsmarktpolitik ist
dann effektiv und effizient, wenn es ihr gelingt, mit möglichst ge-
ringem Mitteleinsatz Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder rasch zu
beenden.
Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik müssen wirksam verzahnt
und auf lokaler bzw. regionaler Ebenen unter Mitwirkung aller ar-
beitsmarktpolitischen Akteure umgesetzt werden.
Wegweisend ist der Leitbildwechsel von der aktiven zu aktivie-
renden Arbeitsmarktpolitik, der im Einklang mit den Beschäfti-
gungspolitischen Leitlinien der EU steht.
Die [BA-neu] verfolgt vorrangig das Ziel der raschen und nach-
haltigen (Wieder-)Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und
stellt Vermittlung und Integration ins Zentrum ihrer Aktivitäten.
Dabei arbeitet sie präventiv und nutzt den Aktionszeitraum voll
aus.
Die Kernaufgaben der [BA-neu], Vermittlung, vermittlungsför-
dernde Leistungen und Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit
bleiben im Sinne des Förderns und Fordern" weiterhin integriert.
Die Art der organisatorischen Integration dieser Aufgaben wird
von den Ergebnissen eines konsequenten Prozessmanagement
bestimmt und bleibt flexibel gestaltbar.
Aufgaben, die außerhalb der Kernaufgaben der [BA-neu] liegen,
werden künftig entweder ausgelagert, durch andere Finanzie-
rungsquellen als die Beitragsfinanzierung bestritten oder im Sin-
ne von Durchführungsaufträgen personell, organisatorisch und
finanziell getrennt ausgewiesen.
Da die Aufgaben der [BA-neu] verstärkt den Charakter von Zu-
kunftsinvestitionen oder auch sozialpolitischen Charakter besit-
zen, muss die Finanzierung auf eine breitere Basis gestellt wer-
den. Beitragsmittel müssen durch einen geregelten Bundeszu-
schuss und durch angemessene Beteiligung von Ländern und
Kommunen ergänzt werden.
Öffentlich geförderte Beschäftigung wird mittelfristig wegen der
fehlenden Aufnahmefähigkeit des ersten Arbeitsmarktes in struk-
turschwachen Regionen - vor allem in den neuen Bundesländern
- unverzichtbar bleiben. Sie muss jedoch mit kommunalen Infra-
strukturmaßnahmen verzahnt und über Steuern finanziert wer-
den.

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Die [BA-neu] bedient sich in verstärktem Maße der Dienstleistun-
gen privater Anbieter (Arbeitsvermittler, Zeitarbeit). Ziel ist ein
ideologiefreies Neben- und Miteinander von öffentlich-
rechtlichen, gemeinnützigen und privaten
Vermittlungseinrichtungen wie in anderen europäischen Ländern.

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Doppelter Kundenauftrag: Arbeitsuchende und Arbeitgeber -
Verbesserter Service für Kunden - JobCenter
JobCenter werden künftig die lokalen Zentren für alle Dienstleis-
tungen am Arbeitsmarkt sein. Das Arbeitsamt wird in seiner Be-
triebsform zu einem JobCenter umgestaltet. Die flächendecken-
de Einführung für bisherige Hauptämter und Geschäftstellen hat
höchste Priorität.
Neben den originären Dienstleistungen der [BA-neu] integriert
das JobCenter arbeitsmarktrelevante Beratungs- und Betreu-
ungsleistungen (Sozialamt, Jugendamt, Wohnungsamt, Sucht-
und Schuldnerberatung, Schnittstelle PSA usw.).
Die Prozesse im JobCenter sind auf schnelle Klärung des Bera-
tungs- und Betreuungsbedarfs und frühzeitige Einleitung erfor-
derlicher Maßnahmen auch über die PersonalServiceAgentur
(PSA) ausgelegt. Durch die Einteilung freier Stellen nach dem
Job-Familien-Konzept werden die Vermittlungschancen erhöht.
Anlaufpunkt ist die Clearingstelle. Von hier aus wird die
Kundensteuerung organisiert und administrative Arbeiten zur
Entlastung der Fachkräfte durchgeführt. Für Informationskunden
werden mehr Selbstinformationseinrichtungen zur Verfügung
gestellt. Beratungskunden erhalten passgenaue Angebote durch
Vermittler. Betreuungskunden - Personen mit erheblichen
Vermittlungshemmnissen - werden von speziell ausgebildeten
Fallmanagern betreut.
Vermittler werden von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit.
Sie konzentrieren sich auf die Pflege der Betriebskontakte und
die Akquisition offener Stellen des zugewiesenen Branchenseg-
ments sowie auf die Beratung der Arbeitsuchenden. Ihr Hand-
lungsspielraum wird durch eigene Aktionsbudgets und IT-
Services erweitert.
Für die von ihnen betreuten Unternehmen entwickeln die Job-
Center und Vermittler ein angepasstes Serviceprofil. Kleine und
mittlere Unternehmen werden branchenspezifisch durch die
JobCenter betreut. Große Unternehmen erhalten feste An-
sprechpartner. Die Großkundenbetreuung erfolgt durch die Kom-
petenzCenter.
Die Erreichbarkeit des JobCenter durch Arbeitgeber wie Arbeit-
suchende wird durch ServiceLines sichergestellt. Ein Kodex gu-
ter Kundenpraktiken" garantiert die Service-Qualität gegenüber
beiden Marktseiten.

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Familienfreundliche Quick-Vermittlung und
Erhöhung der Geschwindigkeit in der Vermittlung
Die zeitliche Erweiterung der Aktionsmöglichkeiten des JobCen-
ter erhöht die Vermittlungsgeschwindigkeit. Arbeitnehmer sind
zukünftig verpflichtet, das JobCenter bereits zum Zeitpunkt der
Kündigung über die drohende Arbeitslosigkeit zu informieren.
Arbeitgeber unterstützen die frühzeitigen Vermittlungsbemühun-
gen durch Freistellungen und Mitwirkung an der Profilerstellung.
Arbeitnehmer, die das JobCenter nicht rechtzeitig informieren,
müssen für jeden Tag der verspäteten Meldung pauschale Ab-
schläge beim Arbeitslosengeld in Kauf nehmen.
Die Beschleunigung der Vermittlung wird durch ein Bündel von
Maßnahmen erreicht: Vereinfachung der Prozesse und Instru-
mente, mehr Eigenverantwortung der Fachkräfte, mehr Selbstin-
formationseinrichtungen, Reduzierung der Betreuungsquote,
Nutzung der PersonalServiceAgenturen, stärkere Einbindung der
Arbeitgeber und konsequente Umsetzung der Neuen Zumutbar-
keit.
Vermittlung wird familienfreundlich. Arbeitslose, die besondere
Verantwortung für abhängige betreuungsbedürftige Personen
oder Familienangehörige tragen, erhalten besondere Priorität bei
der Vermittlung. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf werden die bisherigen Mittel zur Kinderbetreuung gebündelt.
Gemeinsam mit Kommunen, intermediären Organisationen, Un-
ternehmen oder sonstigen privaten Einrichtungen werden zusätz-
liche Kinderbetreuungskapazitäten aufgebaut.
Arbeitslosigkeit bekommt ein Gesicht". Mit der intensiven
Betreuung des Arbeitslosen durch den verantwortlichen Fallma-
nager rückt der einzelne Mensch und seine persönliche Lebens-
lage in den Mittelpunkt.
Zudem erhalten der Vorstand der [BA-neu] und die Leitung des
[AA-neu] wöchentlich eine Zusammenstellung derjenigen Arbeits-
losen, die besondere Verantwortung für abhängige betreuungs-
bedürftige Personen oder Familienangehörige tragen. Dadurch
wird der Handlungsbedarf und die persönliche Verantwortung der
Führung der [AA-neu] verdeutlicht.
Die Prioritätensetzung auf von Arbeitslosigkeit betroffenen Fami-
lien spiegelt sich auch in einem Bonussystem für Vermittler und
ihr Team wider. Ziel ist die Beschleunigung der Vermittlung, aber
auch die Erreichung von Zielgruppen wie Jugendliche, Schwer-
behinderte oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen.

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Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
Die Zumutbarkeit wird nach geografischen, materiellen, funktio-
nalen Kriterien und sozialen Kriterien neu formuliert und in Ver-
bindung mit Freiwilligkeit und Pflichten konsequent umgesetzt.
Die Zumutbarkeit ist auch in Abhängigkeit von der familiären Si-
tuation des Arbeitslosen zu bestimmen. Einem jungen, alleinste-
henden Arbeitslosen kann, insbesondere was die Mobilität anbe-
trifft, mehr zugemutet werden, als einem Arbeitslosen mit Ver-
antwortung für abhängige betreuungsbedürftige Personen und
Familienangehörige. Durch das Job-Familien-Konzept" wird
transparent, dass auch unterqualifikatorische Tätigkeiten zumut-
bar sind.
Lehnt die arbeitslose Person eine Beschäftigung ab, so muss sie
beweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war.
Dies gilt für alle Einwendungen, die den persönlichen Bereich
des Arbeitslosen betreffen.
Sperrzeiten können zukünftig dosierter" eingesetzt werden. Hier-
für werden nach verschiedenen Sperrzeittatbeständen differen-
zierte Regelungen geschaffen. Zum Beispiel wird die Weigerung
der Teilnahme an einer Integrationsmaßnahme mit einer kürze-
ren Sperrzeit belegt, als die Ablehnung eines zumutbaren Ar-
beitsangebots.
Durch die Eingliederungsvereinbarung wird das Leitprinzip Ei-
genaktivitäten auslösen - Sicherheit einlösen" verwirklicht. Die
vereinbarten Aktivitäten werden regelmäßig überprüft. Durch die
differenzierte und flexibel handhabbare Sperrzeitenregelung
kann die Ernsthaftigkeit der eigenständigen Integrationsbemü-
hungen verstärkt werden.
Um individuelle Lebenssituationen besser berücksichtigen zu
können, wird Arbeitslosen die Möglichkeit eröffnet, sich aus per-
sönlichen Gründen aus dem JobCenter abzumelden. Sie verzich-
ten damit auf Vermittlungsbemühungen des JobCenter und
zugleich auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Der er-
worbene Leistungsanspruch bleibt erhalten und kann zu einem
späteren Zeitpunkt wieder abgerufen werden. Der Anspruch ver-
fällt erst nach fünf Jahren.

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Jugendliche Arbeitslose - AusbildungsZeit-Wertpapier
JobCenter übernehmen die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass
kein Jugendlicher ohne eine aktive beiderseitige Suche nach ei-
ner Praktikums- oder Ausbildungsstelle zu Hause sitzt und
Transferleistungen erhält.
Zukünftig sollen Begabungspotenziale der Jugendlichen im all-
gemeinbildenden Schulsystem früher identifiziert und gezielt ge-
fördert werden. Weniger theoriebegabten Schülerinnen und
Schülern werden durchgängig Möglichkeiten angeboten, in stär-
ker praxisorientierten Unterrichtsformen ihre Begabungspotenzia-
le zu entwickeln.
Um mehr Betriebe in die berufliche Ausbildung einzubeziehen
und um den unterschiedlichen Begabungen der Jugendlichen
besser gerecht zu werden, werden mehr differenzierte arbeits-
marktfähige Ausbildungsberufe entwickelt.
Für jugendliche Arbeitslose werden verstärkt arbeitsmarktfähige
Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen
angeboten.
Schwer integrierbare Jugendliche erhalten eine intensive Betreu-
ung durch das enge Zusammenwirken von schul-, bildungs-, ar-
beitsmarkt- und jugendpolitischen Trägern im JobCenter.
Das AusbildungsZeit-Wertpapier ist ein neues Instrument zur Fi-
nanzierung zusätzlicher Ausbildungsstellen. Es ist ein zweck-
und personengebundenes Wertpapier, das dem Inhaber eine
Ausbildung garantiert.
Die Umsetzung erfolgt über eine gemeinnützige lokal oder regio-
nal organisierte Stiftung.
Die Finanzierung erfolgt über ein Rabattkartensystem, den Er-
werb des AZWP, Zuschüsse und Spenden für Kapitalstock und
Maßnahmen. Die Beiträge zur Finanzierung der AusbildungsZeit-
Wertpapiere unterliegen der Freiwilligkeit; es findet keine Umla-
gefinanzierung statt.
Inhabern des AusbildungsZeit-Wertpapiers" wird über eine
mündelsichere Anlage am Kapitalmarkt eine Ausbildungsfinan-
zierung garantiert.

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Förderung älterer Arbeitnehmer und BridgeSystem"
In Anbetracht der demografischen Entwicklung ist die Förderung
der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer eine wichtige Auf-
gabe der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland
und in der Europäischen Union. Dazu ist der Verbleib in Beschäf-
tigung zu sichern und zu fördern.
Gleichzeitig gilt es, mit der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit
Älterer ehrlich und verantwortungsvoll umzugehen und für diese
Menschen Perspektiven aufzuzeigen.
Daher werden zwei komplementäre Wege vorgeschlagen:
Verbleib im Beschäftigungssystem durch die Lohnversicherung
oder Ausstieg aus dem Arbeitslosengeldbezug oder Ausstieg der
Betreuung durch das JobCenter durch das BridgeSystem.
Die Lohnversicherung ergänzt die bisherige Arbeitslosenversi-
cherung: Sie ersetzt älteren Arbeitslosen (ab 55 Jahre) für die
ersten Jahre nach einer Entlassung einen Teil des Einkommens-
verlustes in einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichti-
gen Beschäftigung. Die Leistung kann mit Lohnkostenzuschüs-
sen an den Arbeitgeber kumuliert werden.
Zusätzlich werden Anreize geschaffen, damit ältere Arbeitslose
integriert werden. Nehmen Ältere eine neue Beschäftigung auf,
wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für diese Per-
sonen gesenkt. Die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung
Älterer werden erweitert.
Das BridgeSystem ermöglicht vorübergehend ein vorzeitiges
Ausscheiden aus dem Arbeitslosengeldbezug oder Ausstieg aus
der Betreuung durch das JobCenter. Ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) werden auf eigenen Wunsch
aus der Betreuung des JobCenters entlassen. Sie erhalten statt
des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche
Leistung und den vollen Schutz der Sozialversicherung. Dadurch
kann das JobCenter seine Vermittlungsbemühungen stärker auf
Personen konzentrieren, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen.
Das BridgeSystem wird so ausgestaltet, dass der Arbeitslosen-
versicherung keine Mehrkosten entstehen. Es wird angesichts
der absehbaren demografischen Entwicklung stufenweise zu-
rückgeführt.
Die Teilnehmer am BridgeSystem werden in der künftigen Ar-
beitsmarktstatistik transparent ausgewiesen.

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Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Das Nebeneinander zweier Sozialleistungssysteme führt zu er-
heblichem Verwaltungsaufwand und Intransparenz. Mangelnde
Abstimmung und Verantwortlichkeit bei den Eingliederungsbe-
mühungen können das Tempo der Vermittlung in Arbeit beein-
trächtigen. Um diese Schnittstellen künftig weitgehend zu ver-
meiden, wird jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer
einzigen Stelle betreut und erhält eine einzige Leistung. Künftig
gibt es drei Leistungen:
Das Arbeitslosengeld I ist die beitragsfinanzierte originäre Versi-
cherungsleistung. Die Ansprüche entsprechen in Höhe und Dau-
er im Grundsatz dem bisherigen Regelwerk. Die Verantwortung
bleibt bei der [BA-neu]. Die Betreuung erfolgt im JobCenter.
Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte bedürftigkeits-
abhängige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts der ar-
beitslosen erwerbsfähigen Personen im Anschluss an den Bezug
von oder bei Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für
Arbeitslosengeld I. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in
die Sozialversicherung einbezogen Die Anspruchsdauer beim
Arbeitslosengeld II ist nicht begrenzt. Die Verantwortung liegt bei
der [BA-neu]. Die Betreuung erfolgt ebenso im JobCenter.
Das Sozialgeld entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht er-
werbsfähige Personen. Die Verantwortung bleibt bei den Sozial-
ämtern.
Es wird eine Signaturkarte für den Abruf von Verdienst- und
Arbeitsbescheinigungen durch die jeweils zuständige Stelle (z. B.
[AA-neu]) entwickelt. Künftig hinterlegt der Arbeitgeber die Ar-
beitsbescheinigung mit Einverständnis des Arbeitnehmers bei ei-
nem Dritten, der die Daten in elektronischer Form zentral spei-
chert. Der Einsatz der Signaturkarte wird zu einer erheblichen
Kostensenkung im Bereich der Verwaltung und der Unternehmen
führen.
Die Berechnung und Verwaltung von Leistungen wird vereinfacht
durch: Berechnung der Leistung auf der Grundlage des Durch-
schnittslohnes der letzten 12 Monate, Verzicht auf die jährliche
Anpassung des Bemessungsentgeltes, Pauschalierung, Zusam-
menfassen und Neuabgrenzung von Leistungen und Aufhebung
der Pflicht zur Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises.
Der Gesetzgeber und die [BA-neu] prüfen weitere Möglichkeiten
der Vereinfachung und setzen diese zügig um.

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28
Kein Nachschub für Nürnberg!
Beschäftigungsbilanz - Bonussystem für Unternehmen
Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Verantwortung für die
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden
und alle betrieblichen Atmungsinstrumente, z.B. flexible Arbeits-
zeitmodelle, zu nutzen, um Entlassungen soweit wie möglich zu
vermeiden.
Die JobCenter und die KompetenzCenter unterstützen Unter-
nehmen hierbei und bieten die Dienstleistung einer Beschäfti-
gungsberatung" an. Die Beschäftigungsberatung erstreckt sich
auf alle Handlungsfelder, die sich modernen Unternehmen heute
im Bereich des Arbeitsrechts und der Gestaltung betrieblicher
Arbeitsbedingungen eröffnen.
Durch freiwillig erstellte Beschäftigungsbilanzen bringen Unter-
nehmen ihre soziale Verantwortung zum Ausdruck. Soziale Ver-
antwortung heißt hier: Beschäftigung schaffen und sichern. Die
Beschäftigungsbilanz gibt Aufschluss über Struktur und Entwick-
lung der Belegschaft (Qualifikationsprofil, Anteil temporärer Be-
schäftigung, Mobilität und Flexibilitätskennziffern).
Die Beschäftigungsbilanz wird als Ansatzpunkt für die Beschäfti-
gungsberatung durch die JobCenter oder KompetenzCenter ge-
nutzt.
Unternehmen mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung er-
halten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung. Gleiches gilt
für Unternehmen, die Arbeitsplätze aktiv sichern und ihre Be-
schäftigung halten. So werden Anreize zur Beschäftigungsförde-
rung und ­sicherung geschaffen.
Bei der Umsetzung des Bonussystems ist neben einer einfachen,
unbürokratischen Messung, die sich an der Entwicklung der Bei-
tragssumme des Unternehmens zur Arbeitslosenversicherung
ausrichtet, auf die Unterschiede von Klein- und Mittelunterneh-
men sowie Großunternehmen zu achten.

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29
Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA)
Betriebsnahe Weiterbildung - Integration schwer Vermittelbarer
Die PersonalServiceAgentur (PSA) ist ein wirkungsvolles Instru-
ment zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel der PSA ist es, Einstel-
lungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen
Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell
wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren ( Klebeeffekt").
Als eigenständige Organisationseinheiten erbringen PSA Dienst-
leistungen für und im Auftrag des [AA-neu]. Sie sind in tarifliche
Strukturen eingebunden. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann
die PSA entweder von anderen Dienstleister, in gemeinsamer
Trägerschaft mit Privaten oder vom [AA-neu] als Business Unit in
privater Rechtsform betrieben werden. Wo immer möglich, stre-
ben [AA-neu] eine Lösung durch Einschaltung Dritter an. PSA
stehen im Wettbewerb mit privaten Dritten und kooperieren ins-
besondere dort, wo private Dienstleister über spezielle Markt-
kenntnisse verfügen.
Das JobCenter nimmt weiter die Kernaufgaben der [BA-neu] und
zusätzlich die Beratung der bisherigen erwerbsfähigen Sozialhil-
feempfänger wahr. Dagegen ist der neue Aufgabenschwerpunkt
der PSA die vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung.
Die Verpflichtung zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA
ergibt sich für den Arbeitslosen gemäß der Regelungen der Neu-
en Zumutbarkeit. Eine Ablehnung ist mit leistungsrechtlichen
Konsequenzen verbunden. Die Entscheidung über die Einstel-
lung von Arbeitslosen obliegt der PSA. Ein Zielgruppenmix wird
durch die Vertragsgestaltung mit dem [AA-neu] sichergestellt.
Arbeitslose sind mit Vertragsabschluss mit der PSA sozialversi-
cherungspflichtig beschäftigt. Während der Probezeit, die bei
Bewährung verkürzt werden kann, erhalten sie einen Nettolohn in
Höhe des Arbeitslosengeldes, anschließend den tariflich verein-
barten PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres
Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn.
Über die PSA werden Coachingmaßnahmen zur Unterstützung
der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und betriebsnahe
Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht.
Eine PersonalServiceAgentur kann ­ wie Zeitarbeitsfirmen auch -
nur dann effektiv arbeiten, wenn Beschränkungen des Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nicht gelten. Daher ist eine
gesetzliche Aufhebung ­ unter dem Vorbehalt, dass Tarifverträge
abgeschlossen werden ­ vorzusehen.

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Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch Ich-AG"
und Familien-AG" mit vollwertiger Versicherung
Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten
Dienstleistungen
Mit den beiden neuen Instrumenten Ich-AG und Mini-Job werden
neue Wege zur Bewältigung des Problems der Schwarzarbeit
aufgezeigt. Das Konzept der Ich-AG zielt auf die Reduzierung
der Schwarzarbeit Arbeitsloser, die Mini-Jobs auf die Reduzie-
rung der Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten.
Bei der Ich-AG handelt es sich um eine Vorstufe zu einer vollwer-
tigen Selbständigkeit. Arbeitslose erhalten als Anreiz für die An-
meldung einer Ich-AG für drei Jahre Zuschüsse vom [AA-neu],
die sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes und der vom [AA-
neu] entrichteten Sozialversicherungsbeiträge orientieren, zeitlich
gestaffelt sind und von der Einkommenshöhe der Ich-AG abhän-
gen.
Alle Einnahmen der Ich-AG unterliegen einer Pauschalbesteue-
rung von 10%. Die Verdienstgrenze der Ich-AG liegt bei 25.000
Euro. Es besteht vollen Sozialversicherungspflicht.
Kleine Unternehmen und Handwerksbetrieben haben die Mög-
lichkeit, die Leistungen der Ich-AG maximal im Verhältnis 1:1 re-
gulärer Arbeitnehmer zu Ich-AG-Inhaber in Anspruch zu nehmen.
In Privathaushalten gelten dagegen keine Beschränkungen. Die
Familien-AG ist eine Erweiterung auf mitarbeitende Familienmit-
glieder.
Um auch solche Einkünfte aus Schwarzarbeit zu legalisieren, die
sich nicht zu einer selbständigen Beschäftigung transferieren
lassen, wird die Verdienstgrenze für Mini-Jobs für Dienstleistun-
gen in privaten Haushalten auf 500 Euro angehoben und der Bei-
tragseinzug für geringfügige Beschäftigungen vereinfacht. Die
Einkünfte unterliegen einer Sozialversicherungspauschale von
10%. Sämtliche von einer Person angemeldeten Mini-Jobs dür-
fen 500 Euro nicht überschreiten. Die Regelung zu Mini-Jobs gilt
für Arbeitslose und Nichterwerbstätige.
Sowohl Ich-AG und Familien-AG als auch die Mini-Job-Inhaber
werden zukünftig vor allem von Privathaushalten beauftragt, die
vorher Schwarzarbeiter beschäftigt haben. Daher wird Privat-
haushalten für die Beauftragung von haushaltsnahen Dienstleis-
tungen die Möglichkeit des Abzugs von der Steuerschuld einge-
räumt, so dass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt.

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31
Personal - Transparentes Controlling - Effiziente IT-Unterstützung
aller Prozesse - Organisation und Steuerung - Selbstverwaltung
Der durch die Vision eingeleitete Wandel und die Neuorientie-
rung der [BA-neu] bedarf eines neuen Leitbildes als Handlungs-
leitfaden für jeden Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit.
Die strategische und organisatorische Ausrichtung der [BA-neu]
muss ihre Entsprechung in einem neuen Personalkonzept finden.
Innerhalb der [BA-neu] werden die Beschäftigungsverhältnisse
neu gestaltet. Es wird ein einheitliches Dienstrecht eingeführt.
Der Umbau erfordert die Ausarbeitung von Übergangsregelun-
gen für alle Mitarbeiter, die u.a. den Kriterien sozialverträglich, fi-
nanziell ausgleichend und fair genügen und in einem BA-
Reformgesetz" verankert werden.
Zukünftig werden die [AA-neu] nicht mehr über eine detaillierte
Inputsteuerung (Mittelabfluss als Steuerungsprozess), sondern
über vereinbarte oder vorgegebene Ergebnisse gesteuert.
Die Controllingaufgaben werden künftig ausschließlich von der
Zentrale und den [AA-neu] wahrgenommen. Während die Zentra-
le ihre Aufgaben auf das strategische Controlling fokussiert, wird
in den [AA-neu] vor dem Hintergrund der strategischen Zielset-
zungen das operative Controlling durchgeführt.
Die zukünftige IT wird alle Geschäftsprozesse durchgängig un-
terstützen, eine bundesweit verfügbare und einheitliche Daten-
haltung für alle Fachanwendungen gewährleisten sowie einen öf-
fentlichen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen der
[BA-neu] über Internet (e-government) und Selbstinformations-
einrichtungen zur Verfügung stellen.
Die Aufbauorganisation der [BA-neu] wird künftig zweistufig sein.
Mit der Zentrale an der Spitze der Organisation wird neben den
[AA-neu] (181), die über die JobCenter den lokalen Kundenbe-
darf bedienen, in jedem Bundesland ein KompetenzCenter mit
eigenständigen operativen Aufgaben im Bereich der Beschäfti-
gungsförderung und Beschäftigungsentwicklung eingerichtet.
Organe der [BA-neu] sind auf der Bundesebene der Vorstand
und der Aufsichtsrat und auf der Ebene der örtlichen [AA-neu] die
Geschäftsführung und der Beirat.

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32
Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCenter für neue
Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung
Start mit den neuen Bundesländern
Um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen, müssen ar-
beitsmarkt-, wirtschafts- und sozialpolitische Initiativen koordiniert
werden. Daher wird ein neues Instrumentarium geschaffen, das
einen wirksameren Beitrag zur Entstehung neuer Arbeitsplätze
und zur Entwicklung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten leistet.
Die Landesarbeitsämter werden deshalb zu KompetenzCenter
umgewandelt, deren beschäftigungspolitische Aufgaben steuerfi-
nanziert sind.
Im Sinne einer Vernetzung von Arbeitsmarkt- und
Wirtschaftspolitik ersetzen KompetenzCenter nicht lokale
Initiativen, sondern koordinieren diese auch über
Verwaltungsgrenzen hinweg und bieten Ländern, Kommunen,
Unternehmen, Kammern komplementäre Lösungen und
Ressourcen an. Sie nutzen ihre arbeitsmarktpolitische
Kompetenz für folgende Aufgaben:
Sie sind Hauptansprechpartner für große Unternehmen (Key Ac-
count Management), unterstützen die JobCenter bei der Bera-
tung von Klein- und Mittelunternehmen (Beschäftigungsberatung,
Unterstützung bei Neuansiedlungen, Wachstumsinitiativen und
Existenzgründungsberatung), sind Verbindungsstelle zu Landes-
regierungen, koordinieren überregionale Qualifizierungspro-
gramme, betreiben Trend- und regionale Arbeitsmarktforschung.
Die KompetenzCenter stellen Transparenz am Weiterbildungs-
markt her, indem sie Träger der beruflichen Weiterbildung und
deren Angebote zertifizieren. Sie ermitteln drohende Qualifikati-
onsengpässe und konzipieren geeignete Rahmenprogramme.
Die KompetenzCenter bauen einen Consultingbereich auf, des-
sen Teams die JobCenter bei der operativen Umsetzung be-
schäftigungswirksamer Maßnahmen beraten.
In Regionen mit klarem Profil und einer konsequenten Cluster-
Strategie wird eine deutlich höhere Wachstumsdynamik und in
der Folge durch Gründung, Ansiedlung und Bestandspflege eine
überdurchschnittliche Schaffung von Arbeitsplätzen erreicht. Der
Start erfolgt in den neuen Bundesländern, da gerade dort eine
zeitnahe forcierte Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wirt-
schaftspolitik zur Entwicklung wachstumsdynamischer Cluster
Priorität besitzt.

Page 17
33
Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit
Mit dem Konzept des JobFloaters wird die Finanzierung von Ar-
beitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein
Unternehmen einen Arbeitslosen nach Ablauf der Probezeit dau-
erhaft ein, erhält das Unternehmen die Option auf ein Finanzie-
rungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt für
kleine und mittlere Unternehmen sowohl in den alten als auch in
den neuen Ländern.
Der Jobfloater kann allen Unternehmen zur Verfügung gestellt
werden, die einen neuen Arbeitsplatz schaffen und über die ent-
sprechende Bonität verfügen.
Mit einem JobFloater in Höhe von 100 Tsd. EUR (50 Tsd. EUR
Förderkredit, 50 Tsd. EUR Nachrangdarlehen) und einer Verga-
be für 100 Tsd. Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe sich ein Finanzie-
rungsbedarf von 10 Mrd. EUR pro Jahr.
Die Wirksamkeit der einzelnen Innovationsmodule auf die Sen-
kung der Arbeitslosigkeit lässt sich nicht exakt berechnen. Den-
noch lassen sich Bandbreiten grob einschätzen und in plausible
Zielgrößen gießen. Im Ergebnis zeigt sich, dass das ehrgeizige
Ziel, in den nächsten drei Jahren 2 Mio. Arbeitslose in Lohn und
Brot zu bringen, im Bereich dieser Bandbreiten liegt.
Die Hebelwirkung auf die Reduzierung der Arbeitslosigkeit ist am
größten, wenn sie vor allem den Menschen hilft, denen Langzeit-
arbeitslosigkeit droht. Auf diese Gruppe zielt die PSA. Alle Maß-
nahmen müssen jedoch ineinander greifen und nicht nur an der
Dauer, sondern auch an der Minderung des Arbeitslosenzugangs
ansetzen ( kein Nachschub für Nürnberg").
Eine Senkung der Arbeitslosen um 2 Mio. bringt nach heutigen
Maßstäben gerechnet einen Einspareffekt von 19,6 Mrd. Euro bei
Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Ein Teil dieser Einspa-
rung wird für die Förderung der Beschäftigung in Ich- oder Fami-
lien AG und in den PSA verwendet. Weitere Umschichtungen bei
den Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik zugunsten effektiver
Maßnahmen (etwa betriebsnahe Qualifizierung) bringen weitere
Effizienzgewinne.
Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit kommt nicht nur den Bei-
tragszahlern, sondern auch allen Steuerzahlern zugute. Zwei
Drittel der Einsparungen entfallen auf die Beitragszahler und ein
Drittel auf den Steuerzahler. Die Einbeziehung der erwerbsfähi-
gen Sozialhilfeempfänger in die JobCenter und die PSA kommt
insbesondere den Kommunen zugute, welche die eingesparten
Mittel dringend für beschäftigungsschaffende Investitionen benö-
tigen.

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Beitrag der Profis der Nation" ­ Masterplan
Projektkoalition folgt Bündnis für Arbeit
Es ist nicht damit getan, die Lösung des Problems alleine den
Politikern, den Gewerkschaften, den Unternehmen oder gar den
Arbeitslosen zu überlassen. Vielmehr ist jeder gefordert, sich auf
sein spezifisches Können und auf seine Stärken zu konzentrieren
und mit anzupacken, wo immer es geht.
Es sind alle Profis der Nation mit unterschiedlichen Beiträgen ge-
fordert
11.000 Vollzeitpolitiker in Bund, Land und Gemeinden
90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt für
Arbeit
1,7 Mio. Unternehmerinnen und Unternehmer - Managerinnen
und Manager
80.000 Funktionsträgerinnen und ­träger in den Gewerkschaften
- Betriebsräte
72.000 Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Arbeit-
geberverbände
1.318.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
1.868.000 Lehrkräfte an Schulen, Erzieherinnen und Erzieher,
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
53.000 Geistliche
545.000 Vereine
89.000 Journalistinnen und Journalisten
260.000 Künstler
60.000 Verantwortliche der sozialen Einrichtungen der freien
Wohlfahrtspflege
800.000 Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen
Mit der Allianz der Profis wird eine Koalition für ein flächende-
ckendes Netzwerk von konkreten Projekten gebildet.
Die Arbeitslosigkeit wird durch ein Mosaik von Projekten in vielen
Bausteinen in ganz Deutschland abgebaut.

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