.    
ARMER MANN WAS TUN
HARTZ-GESETZE UND SOZIALER FRIEDE
EINIGE BETRACHTUNGEN ZU DEN GEPLANTEN ARBEITSMARKT- UND SOZIALREFORMEN
November 2004
  Mit der Verabschiedung der sogenannten >Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt< ("Hartz I - IV") haben die Fraktionen von SPD und Grünen im Bundestag und vor den Sommerferien diesen Jahres auch der Bundesrat der größten sozialpolitischen Umverteilungsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit 1945 zugestimmt und damit das Tor für eine prinzipielle Umverteilung der Besitz- und Arbeitsverhältnisse in diesem Lande zugunsten einer entfesselten, liberalisierten Wirtschafts- und Sozialpolitik weit aufgestoßen - eine Politik, von der ausschließlich die wirtschaftlichen Eliten und der Finanzminister profitieren werden, während hingegen die davon betroffenen Bevölkerungskreise - langzeitarbeitslose Menschen, SozialhilfeempfängerInnen und ihre Familien, insgesamt ein Personenkreis von rund 7 Millionen Menschen, zunehmend in die materielle Armut und perspektivische Hoffnungslosigkeit getrieben werden.
Denn das Herzstück dieser sogenannten Reformgesetze, unter dem Synonym >Hartz IV< uns allen mittlerweile aus den Medien bekannt, sieht vor, daß ab dem 01.01.2005 die bisher gewährten Sozialleistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nur noch unter wesentlich verschärften Bedingungen auf dem Niveau der Sozialhilfe, dem sogenannten Arbeitlosengeld II - ALG II - gewährt und an eine Pflicht zur Aufnahme beinahe jeden Jobs, soweit er nicht "gegen die guten Sitten" verstößt, gekoppelt ist.

Auch wenn die bisherigen Sozialstaatsprinzipien bereits Anlaß zu grundsätzlicher Kritik an der sozialen Gerechtigkeit im diesem Land rechtfertigten, so verabschiedet sich diese Republik nun vollends von einem sozialen Modell, welches zumindest vorgab, die soziale Balance zu wahren und Menschen - nach einer Phase der Arbeitslosigkeit oder des Sozialhilfebezugs - ihren sozialen Status und eine materielle Perspektive wiedererlangen zu lassen; dies jedoch erscheint vor der konkreten Betrachtung der Erfordernisse zur Inanspruchnahme des neuen Arbeitslosengelds II zukünftig nur noch bedingt möglich.

Im Wesentlichen sieht das >Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt< - Hartz IV - vor

- die ehemaligen Langzeitarbeitslosen- und arbeitslosen SozialhilfeempfängerInnen und ihre gegebenenfalls in der Unterkunft mit ihm/ihr zusammenlebenden bedürftigen und unbedürftigen Angehörigen und Lebenspartner zu BEDARFSGEMEINSCHAFTEN zusammenzufassen und ihnen monatliche REGELSÄTZE zu gewähren, zu denen sich MIET- und HEIZUNGSKOSTEN addieren;

- innerhalb der sogenannten BEDARFSGEMEINSCHAFTEN die finanziellen Ansprüche des Arbeitslosen
GEGENZURECHNEN MIT eventuell vorhandenem VERMÖGEN und ERSPARNISSEN des "Hilfesuchenden" selbst, Einkommen, Vermögen und Ersparnissen seines Ehe- bzw. Lebenspartners/-in oder sogar seiner Kinder (wobei - nicht zuletzt anbetrachts des Widerstands aus der Bevölkerung gegen diese Gesetze im Spätsommer - als nur vordergründige Retusche bestimmte FREIBETRÄGE für Schonvermögen und Altersvorsorge festgelegt wurden, die sich aus fixen monatlichen Beträgen in Höhe von 200,- Euro pro Lebensjahr und im Haushalt lebendem Langzeitarbeitslosen und Angehörigen (ab 60 Jahren 400,- Euro), sowie nochmals jeweils 200 Euro pro Lebensjahr aller im Haushalt lebender Personen zur Alterssicherung (max. 13.000/Haushaltsangehörigem,52.000 Euro/ Haushaltsgemeinschaft) zuzüglich Festbetrag in Höhe von 4100,- Euro für jedes im Haushalt Kind unter 14 Jahren zusammensetzen);

- die Antragsteller auf Arbeitslosengeld II im Zuge einer sogenannten EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG zum Erhalt der Leistungen zu verpflichten, sogenannte ZUSÄTZLICHE UND ZUMUTBARE ARBEIT zu verrichten, die ihnen als Gegenverpflichtung für den Hilfebezug "angeboten" wird (diese Jobs sollen "zusätzlich" - meist in Verantwortung eines kommunalen Trägers in Zusammenarbeit mit den sogenannten JOBCENTERN, so nennen sich seit Einführung von HARTZ III seit dem 01.07.2003 die ehemaligen Arbeitsämter - mit Stundenlöhnen zwischen 1 bis 2 Euro zusätzlich zum ALG II angeboten werden, sind OHNE TARIFBINDUNG und müssen auch bei Angebot angetreten werden, wenn sie weit unterhalb der eigentlichen Qualifikation des Arbeitslosen liegen - DEQUALIFIZIERUNG);

- den Arbeitslosen durch gegebenenfalls MEHRSTUFIGE LEISTUNGSKÜRZUNGEN zu bestrafen, wenn er ein- oder mehrmals ein "Vermittlungsangebot" zu zusätzlicher, zumutbarer Arbeit ablehnt, was bis zur TOTALVERSAGUNG DER LEISTUNG führen kann. - Junge Arbeitslose unter 25 Jahren verlieren sofort alle Ansprüche, wenn sie sich beim erstenmal weigern, eine sogenannte zumutbare Arbeit zu leisten.
Ihrem wesentlichen Charakter nach entlarvt die gesetzliche Verknüpfung des Erhalts von Sozialstaatsleistungen mit STRAFSANKTIONEN zur Aufnahme nicht-tarifgebundener, dequalifizierender oder sonst in irgendeiner Form benachteiligender "zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten" den Zwangscharakter dieser sogenannten Sozial- und Arbeitsmarktreformen, die so bereitgestellten Arbeitsmöglichkeiten sind gemäß der Auffassung des Berliner Anti-Hartzbündnisses als STAATLICH VERORDNETE ZWANGSARBEIT zu bewerten.

Die Darstellung der aus Platz- und Zeitgründen hier nur äußerst grob anzugebenden Eckpunkte der geplanten Arbeitsmarkt-"Reformen" ist zudem mit einer in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht gekannten OFFENLEGUNGSPFLICHT PERSÖNLICHER DATEN in Form eines Antrags verbunden, deren Verfassungsmäßigkeit selbst von einigen amtierenden Richtern des Bundesverfassungsgerichts angezweifelt wird. Das gleiche bezieht sich auf das Prinzip der sogenannten >BEWEISLASTUMKEHR< einmal im Antrag gemachter Daten, die prinzipiell - wie bereits heute in der alten Sozialhilfe gang und gäbe - erst einmal vom Gegenteil der Richtigkeit im Antrag gemachter Aussagen ausgeht, vor allem dann, wenn es sich um Einkommens- und Vermögensangaben handelt. Deren Richtigkeit im Falle von Zweifeln des Sachbearbeiters im Jobcenter zu belegen, obliegt gemäß Hartz IV nun generell dem Antragsteller und verleiht einem Sachbearbeiter eine beinahe absolut unangreifbare Stellung gegenüber einem Arbeitslosen, die nicht gerade vertrauensfördernd für eine gemäß des Gesetzgebungslauts mit der Antragsabgabe begründeten GESCHÄFTSBEZIEHUNG zwischen KUNDE (so wird der arbeitslose Antragsteller ab 01.01.2005 offiziell bezeichnet...) und dem DIENSTLEISTER (... dem gemäß Hartz IV offiziell neu festgeschriebenen Selbstverständnis der ehemaligen Arbeitsämter) ist... .


Nach Informationen des Wirtschaftsforschungsinstituts in Halle werden durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu ALG II etwa die rund 800.000 Arbeitslosenhilfe-Empfänger in Ostdeutschland - das sind circa 70% der bundesweiten Alhi-EmpfängerInnen - um circa 200 - 250 Euro monatlich an Leistungen schlechtergestellt, jeder vierte heutige Alhi- oder Sozialhilfeempfänger wird aus der Stastik rausfliegen, weil er entweder Ersparnisse oder aber eine/n Partner/in hat, mit deren/dessen Verdienst er /sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem neuen ALG II geltend machen kann. Somit deutlich wird, daß es sich bei den Hartz-Gesetzen - und hier besonders Hartz IV - mehr um eine Haushaltsbereinigungsmaßnahme, denn um eine verantwortungsvolle Sozialgesetzgebung handelt, die bewußt das ARMUTSRISIKO einer großen Bevölkerungsgruppe in Kauf nimmt, um auf dem Rücken der betroffenen Menschen ihren Staatshaushalt zu sanieren und gleichzeitig die immer ehrgeizigeren Ziele des Kapitals in einem liberalisierten Markt zu bedienen.
Denn Eichel will mit den Einsparungen durch die "Arbeitsmarktreformen" ab 2005 jährlich circa 3 Mrd. Euro an Sozialleistungen einsparen, während hingegen durch die 3. Stufe der Steuerreform, die "zufälligerweise" auch gerade zum 01.01.2005 in Kraft tritt, der Spitzensteuersatz von 45 auf 42 % gesenkt werden soll, wovon ausschließlich die Besserverdienenden und Vermögenden in dieser Gesellschaft profitieren werden... .

Tatsächlich ist jedoch die Ursache für die enorme Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit in dieser Gesellschaft nicht die Höhe der bisherigen Transferleistungen in Form von Arbeitslosen - oder Sozialhilfe (...die Sozialhilfe stellt die über Jahrzehnte gültige Definition für ARMUT in der BRD dar, warum sollte in Zeiten, wo es der Gesellschaft durch die allgegenwärtige Massenarbeitslosigkeit wirtschaftlich noch schlechter geht, diese Definition plötzlich umgedeutet werden?...), sondern das Fehlen von echten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmöglichkeiten und die Weigerung der Wirtschaft, in diesem Lande überhaupt solche Arbeitsstellen - mit Fingerzeig auf die niedrigeren Lohnkosten in den osteuropäischen und fernöstlichen Ländern - einrichten zu wollen... .
Mit der gleichen Begründung, wie auf der gesellschaftlichen Ebene Politiker welcher politischen Couleur auch immer, Sozialabbau als das Allheilmittel anpreisen, um angeblich soziale Standarts auch für die Zukunft erhalten zu wollen, verteidigen die gleichen Politiker auf betrieblicher Ebene die kurzsichtige und auf Profitmaximierung ausgerichtete Politik der Unternehmer im Namen des Erhalts und der Konkurrenzfähigkeit von Arbeitsplätzen in globalisierten Märkten, werden in den Betrieben - auch unter aktiver Mitwirkung der bundesdeutschen Gewerkschaftsspitzen und ihnen verbundener Gesamtbetriebsräte - hier aufgrund einer solchen politischen Schützenhilfe tausende Arbeitsplätze plattgemacht und die Belegschaften zu Lohnverzicht erpresst...es sind dies zwei Seiten ein- und derselben Medaille.
Diesen Zusammenhang verdeutlicht haben nicht zuletzt die zurückliegenden Kämpfe der Kollegen und Kolleginnen in den Betrieben bei Siemens, DaimlerChrysler, Karstadt und Opel, die nahe legen, daß wir nur gemeinsam eine neoliberale Politik überwinden können, von der wenige Reiche, Wohlhabende und Gutverdienende profitieren, während hingegen der Großteil der abhängig Beschäftigten und bereits Arbeitslosen um seinen mit großen Mühen erkämpften Lebensstandart und seine Arbeits-und Lebensbedingungen fürchten muß.

Z U S A M M E N   K Ä M P F E N !

 

   

Georg Daniels, Anti-Hartz-Bündnis Berlin, im November 2004

Der Artikel im Layout als pdf.Datei

    Der Artikel wurde geschrieben für die KollegInnen der Berliner S-Bahn, für die Zeitung: "Der Berliner S-Bahner in der Transnet"
     
     

 

 

zur Startseite >>
organisatorisches:
Wir über uns
Arbeitsgruppen
Aktionen / Termine
  Kontakt
  Archiv
  Verbündete
thematisch:
• Arbeitszwang
Leiharbeit
• Armut / Reichtum
Prekarität
theoretisch einordnend
• Arbeitsmarkt- / Sozialpolitik
  Materialien
  Kommentare
Gegenöffentlichkeit / Protest
soziale Gruppen:
Professionelle
Erwerbslose
Sozialhilfebeziehende
• geringfügig Beschäftigte
abhängig Beschäftigte
• BAFöG-Beziehende
• Kindergeldbeziehende
   
  zur Startseite >>