|
|
Mit
der Verabschiedung der sogenannten >Gesetze für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt< ("Hartz I - IV") haben die Fraktionen
von SPD und Grünen im Bundestag und vor den Sommerferien diesen
Jahres auch der Bundesrat der größten sozialpolitischen
Umverteilungsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
seit 1945 zugestimmt und damit das Tor für eine prinzipielle
Umverteilung der Besitz- und Arbeitsverhältnisse in diesem Lande
zugunsten einer entfesselten, liberalisierten Wirtschafts- und Sozialpolitik
weit aufgestoßen - eine Politik, von der ausschließlich
die wirtschaftlichen Eliten und der Finanzminister profitieren werden,
während hingegen die davon betroffenen Bevölkerungskreise
- langzeitarbeitslose Menschen, SozialhilfeempfängerInnen und
ihre Familien, insgesamt ein Personenkreis von rund 7 Millionen Menschen,
zunehmend in die materielle Armut und perspektivische Hoffnungslosigkeit
getrieben werden.
Denn das Herzstück dieser sogenannten Reformgesetze, unter dem
Synonym >Hartz IV< uns allen mittlerweile aus den Medien bekannt,
sieht vor, daß ab dem 01.01.2005 die bisher gewährten Sozialleistungen
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nur noch unter wesentlich verschärften
Bedingungen auf dem Niveau der Sozialhilfe, dem sogenannten Arbeitlosengeld
II - ALG II - gewährt und an eine Pflicht zur Aufnahme beinahe
jeden Jobs, soweit er nicht "gegen die guten Sitten" verstößt,
gekoppelt ist.
Auch wenn die
bisherigen Sozialstaatsprinzipien bereits Anlaß zu grundsätzlicher
Kritik an der sozialen Gerechtigkeit im diesem Land rechtfertigten,
so verabschiedet sich diese Republik nun vollends von einem sozialen
Modell, welches zumindest vorgab, die soziale Balance zu wahren
und Menschen - nach einer Phase der Arbeitslosigkeit oder des Sozialhilfebezugs
- ihren sozialen Status und eine materielle Perspektive wiedererlangen
zu lassen; dies jedoch erscheint vor der konkreten Betrachtung der
Erfordernisse zur Inanspruchnahme des neuen Arbeitslosengelds II
zukünftig nur noch bedingt möglich.
Im Wesentlichen
sieht das >Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt< - Hartz IV - vor
- die ehemaligen
Langzeitarbeitslosen- und arbeitslosen SozialhilfeempfängerInnen
und ihre gegebenenfalls in der Unterkunft mit ihm/ihr zusammenlebenden
bedürftigen und unbedürftigen Angehörigen und Lebenspartner
zu BEDARFSGEMEINSCHAFTEN zusammenzufassen und ihnen monatliche REGELSÄTZE
zu gewähren, zu denen sich MIET- und HEIZUNGSKOSTEN addieren;
- innerhalb
der sogenannten BEDARFSGEMEINSCHAFTEN die finanziellen Ansprüche
des Arbeitslosen
GEGENZURECHNEN MIT eventuell vorhandenem VERMÖGEN und ERSPARNISSEN
des "Hilfesuchenden" selbst, Einkommen, Vermögen
und Ersparnissen seines Ehe- bzw. Lebenspartners/-in oder sogar
seiner Kinder (wobei - nicht zuletzt anbetrachts des Widerstands
aus der Bevölkerung gegen diese Gesetze im Spätsommer
- als nur vordergründige Retusche bestimmte FREIBETRÄGE
für Schonvermögen und Altersvorsorge festgelegt wurden,
die sich aus fixen monatlichen Beträgen in Höhe von 200,-
Euro pro Lebensjahr und im Haushalt lebendem Langzeitarbeitslosen
und Angehörigen (ab 60 Jahren 400,- Euro), sowie nochmals jeweils
200 Euro pro Lebensjahr aller im Haushalt lebender Personen zur
Alterssicherung (max. 13.000/Haushaltsangehörigem,52.000 Euro/
Haushaltsgemeinschaft) zuzüglich Festbetrag in Höhe von
4100,- Euro für jedes im Haushalt Kind unter 14 Jahren zusammensetzen);
- die Antragsteller
auf Arbeitslosengeld II im Zuge einer sogenannten EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG
zum Erhalt der Leistungen zu verpflichten, sogenannte ZUSÄTZLICHE
UND ZUMUTBARE ARBEIT zu verrichten, die ihnen als Gegenverpflichtung
für den Hilfebezug "angeboten" wird (diese Jobs sollen
"zusätzlich" - meist in Verantwortung eines kommunalen
Trägers in Zusammenarbeit mit den sogenannten JOBCENTERN, so
nennen sich seit Einführung von HARTZ III seit dem 01.07.2003
die ehemaligen Arbeitsämter - mit Stundenlöhnen zwischen
1 bis 2 Euro zusätzlich zum ALG II angeboten werden, sind OHNE
TARIFBINDUNG und müssen auch bei Angebot angetreten werden,
wenn sie weit unterhalb der eigentlichen Qualifikation des Arbeitslosen
liegen - DEQUALIFIZIERUNG);
- den Arbeitslosen
durch gegebenenfalls MEHRSTUFIGE LEISTUNGSKÜRZUNGEN zu bestrafen,
wenn er ein- oder mehrmals ein "Vermittlungsangebot" zu
zusätzlicher, zumutbarer Arbeit ablehnt, was bis zur TOTALVERSAGUNG
DER LEISTUNG führen kann. - Junge Arbeitslose unter 25 Jahren
verlieren sofort alle Ansprüche, wenn sie sich beim erstenmal
weigern, eine sogenannte zumutbare Arbeit zu leisten.
Ihrem wesentlichen Charakter nach entlarvt die gesetzliche Verknüpfung
des Erhalts von Sozialstaatsleistungen mit STRAFSANKTIONEN zur Aufnahme
nicht-tarifgebundener, dequalifizierender oder sonst in irgendeiner
Form benachteiligender "zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten"
den Zwangscharakter dieser sogenannten Sozial- und Arbeitsmarktreformen,
die so bereitgestellten Arbeitsmöglichkeiten sind gemäß
der Auffassung des Berliner Anti-Hartzbündnisses als STAATLICH
VERORDNETE ZWANGSARBEIT zu bewerten.
Die Darstellung
der aus Platz- und Zeitgründen hier nur äußerst
grob anzugebenden Eckpunkte der geplanten Arbeitsmarkt-"Reformen"
ist zudem mit einer in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
nicht gekannten OFFENLEGUNGSPFLICHT PERSÖNLICHER DATEN in Form
eines Antrags verbunden, deren Verfassungsmäßigkeit selbst
von einigen amtierenden Richtern des Bundesverfassungsgerichts angezweifelt
wird. Das gleiche bezieht sich auf das Prinzip der sogenannten >BEWEISLASTUMKEHR<
einmal im Antrag gemachter Daten, die prinzipiell - wie bereits
heute in der alten Sozialhilfe gang und gäbe - erst einmal
vom Gegenteil der Richtigkeit im Antrag gemachter Aussagen ausgeht,
vor allem dann, wenn es sich um Einkommens- und Vermögensangaben
handelt. Deren Richtigkeit im Falle von Zweifeln des Sachbearbeiters
im Jobcenter zu belegen, obliegt gemäß Hartz IV nun generell
dem Antragsteller und verleiht einem Sachbearbeiter eine beinahe
absolut unangreifbare Stellung gegenüber einem Arbeitslosen,
die nicht gerade vertrauensfördernd für eine gemäß
des Gesetzgebungslauts mit der Antragsabgabe begründeten GESCHÄFTSBEZIEHUNG
zwischen KUNDE (so wird der arbeitslose Antragsteller ab 01.01.2005
offiziell bezeichnet...) und dem DIENSTLEISTER (... dem gemäß
Hartz IV offiziell neu festgeschriebenen Selbstverständnis
der ehemaligen Arbeitsämter) ist... .
Nach Informationen des Wirtschaftsforschungsinstituts in Halle werden
durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu ALG
II etwa die rund 800.000 Arbeitslosenhilfe-Empfänger in Ostdeutschland
- das sind circa 70% der bundesweiten Alhi-EmpfängerInnen -
um circa 200 - 250 Euro monatlich an Leistungen schlechtergestellt,
jeder vierte heutige Alhi- oder Sozialhilfeempfänger wird aus
der Stastik rausfliegen, weil er entweder Ersparnisse oder aber
eine/n Partner/in hat, mit deren/dessen Verdienst er /sie keinen
Anspruch mehr auf Leistungen nach dem neuen ALG II geltend machen
kann. Somit deutlich wird, daß es sich bei den Hartz-Gesetzen
- und hier besonders Hartz IV - mehr um eine Haushaltsbereinigungsmaßnahme,
denn um eine verantwortungsvolle Sozialgesetzgebung handelt, die
bewußt das ARMUTSRISIKO einer großen Bevölkerungsgruppe
in Kauf nimmt, um auf dem Rücken der betroffenen Menschen ihren
Staatshaushalt zu sanieren und gleichzeitig die immer ehrgeizigeren
Ziele des Kapitals in einem liberalisierten Markt zu bedienen.
Denn Eichel will mit den Einsparungen durch die "Arbeitsmarktreformen"
ab 2005 jährlich circa 3 Mrd. Euro an Sozialleistungen einsparen,
während hingegen durch die 3. Stufe der Steuerreform, die "zufälligerweise"
auch gerade zum 01.01.2005 in Kraft tritt, der Spitzensteuersatz
von 45 auf 42 % gesenkt werden soll, wovon ausschließlich
die Besserverdienenden und Vermögenden in dieser Gesellschaft
profitieren werden... .
Tatsächlich
ist jedoch die Ursache für die enorme Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit
in dieser Gesellschaft nicht die Höhe der bisherigen Transferleistungen
in Form von Arbeitslosen - oder Sozialhilfe (...die Sozialhilfe
stellt die über Jahrzehnte gültige Definition für
ARMUT in der BRD dar, warum sollte in Zeiten, wo es der Gesellschaft
durch die allgegenwärtige Massenarbeitslosigkeit wirtschaftlich
noch schlechter geht, diese Definition plötzlich umgedeutet
werden?...), sondern das Fehlen von echten sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsmöglichkeiten und die Weigerung der Wirtschaft, in diesem
Lande überhaupt solche Arbeitsstellen - mit Fingerzeig auf
die niedrigeren Lohnkosten in den osteuropäischen und fernöstlichen
Ländern - einrichten zu wollen... .
Mit der gleichen Begründung, wie auf der gesellschaftlichen
Ebene Politiker welcher politischen Couleur auch immer, Sozialabbau
als das Allheilmittel anpreisen, um angeblich soziale Standarts
auch für die Zukunft erhalten zu wollen, verteidigen die gleichen
Politiker auf betrieblicher Ebene die kurzsichtige und auf Profitmaximierung
ausgerichtete Politik der Unternehmer im Namen des Erhalts und der
Konkurrenzfähigkeit von Arbeitsplätzen in globalisierten
Märkten, werden in den Betrieben - auch unter aktiver Mitwirkung
der bundesdeutschen Gewerkschaftsspitzen und ihnen verbundener Gesamtbetriebsräte
- hier aufgrund einer solchen politischen Schützenhilfe tausende
Arbeitsplätze plattgemacht und die Belegschaften zu Lohnverzicht
erpresst...es sind dies zwei Seiten ein- und derselben Medaille.
Diesen Zusammenhang verdeutlicht haben nicht zuletzt die zurückliegenden
Kämpfe der Kollegen und Kolleginnen in den Betrieben bei Siemens,
DaimlerChrysler, Karstadt und Opel, die nahe legen, daß wir
nur gemeinsam eine neoliberale Politik überwinden können,
von der wenige Reiche, Wohlhabende und Gutverdienende profitieren,
während hingegen der Großteil der abhängig Beschäftigten
und bereits Arbeitslosen um seinen mit großen Mühen erkämpften
Lebensstandart und seine Arbeits-und Lebensbedingungen fürchten
muß.
Z
U S A M M E N K Ä M P F E N !
|