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Ex-Richter: Hartz-Reform verfassungsrechtlich bedenklich

Die geplante Reform der Arbeitsvermittlung verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Diese Ansicht zur rot-grünen Hartz-Reform des Arbeitsmarktes äußerte der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Alexander Gagel, in einem Gespräch mit der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch).

HB/dpa BERLIN/SAARBRÜCKEN. Verfassungsrechtlich bedenklich sind demnach die vorgesehenen Abzüge beim Arbeitslosengeld, wenn sich Arbeitnehmer nach einer Kündigung nicht sofort beim Arbeitsamt zur Vermittlung melden.
Nach Ansicht Gagels ist diese Bestrafung unzulässig, weil dadurch "erheblich in den Versicherten-Anspruch eingegriffen wird, der durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt ist". Das Reformgesetz nannte er in diesem Punkt "überzogen". Es sei allenfalls zulässig, die Betroffenen zu frühestmöglicher Stellensuche zu verpflichten und bei Verstoß "unter Umständen" den Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld zu verschieben. Der heute 69 Jahre alte Gagel war bis 1998 Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht in Kassel. Er gehörte dem Gericht seit 1974 an.

Wirtschaftswoche, 18.12.2002

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