Die geplante Reform der Arbeitsvermittlung verstößt möglicherweise
gegen das Grundgesetz. Diese Ansicht zur rot-grünen Hartz-Reform
des Arbeitsmarktes äußerte der ehemalige Vorsitzende Richter
am Bundessozialgericht, Alexander Gagel, in einem Gespräch mit
der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch).
HB/dpa BERLIN/SAARBRÜCKEN.
Verfassungsrechtlich bedenklich sind demnach die vorgesehenen Abzüge
beim Arbeitslosengeld, wenn sich Arbeitnehmer nach einer Kündigung
nicht sofort beim Arbeitsamt zur Vermittlung melden.
Nach Ansicht Gagels ist diese Bestrafung unzulässig, weil dadurch
"erheblich in den Versicherten-Anspruch eingegriffen wird,
der durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt
ist". Das Reformgesetz nannte er in diesem Punkt "überzogen".
Es sei allenfalls zulässig, die Betroffenen zu frühestmöglicher
Stellensuche zu verpflichten und bei Verstoß "unter Umständen"
den Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld zu verschieben. Der
heute 69 Jahre alte Gagel war bis 1998 Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
in Kassel. Er gehörte dem Gericht seit 1974 an.
Wirtschaftswoche, 18.12.2002
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