.    
Materialien zur
Leiharbeit
 

Heftiger Konflikt bei Manpower in Erkner
"Erkner (MOZ) Ein heftiger Konflikt ist bei der Zeitarbeits-Firma Manpower Erkner zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung ausgebrochen. Der Vorsitzende des Betriebsrats fürchtet, dass der Betrieb - die einstige Niederlassung wurde in eine rechtlich selbständige GmbH umgewandelt - geschlossen wird und fordert eine Regelung für die derzeit 31 Beschäftigten. Die Firma bestreitet alle Schließungs-Pläne...." Link zum Artikel von Joachim Eggers, Märkische Oderzeitung v.19.8.04

 

Konflikt bei Manpower Erkner eskaliert
"Erkner (MOZ) Der Konflikt bei dem Zeitarbeitsunternehmen Manpower Erkner eskaliert. Das Unternehmen hat allen drei Betriebsrats-Mitgliedern die Kündigung ausgesprochen...."Link zum Artikel von Joachim Eggers, Märkische Oderzeitung v.1.9.04


Die Geschäftsführung der Manpower Erkner GmbH droht unbequemen Betriebsrat mit Kündigung Link zur Pressemitteilung der IGM v. 27. August 2004

Weiters dazu auch bei:

Chef Duzen - Forum der Ausgebeuteten Leiharbeit, Zeitarbeitsfirmen & PSA

LabourNet Germany Unternehmen der Leiharbeit/PSA

 

 


"Leiharbeitnehmer zählen nicht"
''Leiharbeitnehmer sind zwar nach § 7 Satz 2 BetrVG in der ab dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung bei Betriebsratswahlen in dem Entleiherbetrieb wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate dort eingesetzt werden.
Sie zählen jedoch nicht zu den Arbeitnehmern iSv. § 9 BetrVG. Sie sind daher bei der Ermittlung der Betriebsratsgröße nicht zu berücksichtigen.''
... so befindet das Bundesarbeitsgericht in seinem
BAG Beschluß vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02
und verbreitet dies in seiner Pressemitteilung Nr. 35/03
unter der Überschrift:
"Leiharbeitnehmer wählen, aber zählen nicht".

Kein Kommentar!
     
 

Devot bevorzugt, gerne christlich'
Auf einer Homepage für Zeitarbeitsfirmen findet sich die Dokumentation eines Artikels eines Juristen in der Fachzeitschrift Blickpunkt Dienstleistung:
Helmut Bill zur Tarifierung
Welche Gewerkschaften (CGM, DGB oder was sonst) soll es sein?
...nämlich dann, wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen oder zumindest angewendet werden soll. Dass da keine Zeitarbeitsfirma drum herum kommt, wird hier schon mal festgestellt, und Tarifverträge mit Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes favorisiert. Aus der Sicht der 'mittelständischen' (also etwas kleiner geratenen) Zeitarbeitsfirmen wird hier jede Verhandlung mit DGB-Gewerkschaften als sinnlos eingestuft.
Kostprobe: ''Warten lohnt sich nicht, denn entweder bringen die Tarifverträge mit den Christlichen Gewerkschaften die Lösung für die Zeitarbeit, oder der Gesetzgeber bessert die AÜG-Reform nach, von den DGB-Gewerkschaften hat die Zeitarbeit nichts zu erwarten.
(...)
Die Drohung, Arbeits- und Landesarbeitsämter würden Tarifverträge mit Nicht-DGB-Gewerkschaften beim AÜG und bei der PSA-Zulassung nicht anerkennen, dürfte sich auch als leere Worthülse entpuppen: Auch wenn die meisten Entscheider bei der Bundesanstalt für Arbeit, den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern verdi-Mitglieder wären, würde niemand von verantwortlicher Seite sich zu einer solchen Schützenhilfe für den DGB versteigen.''
der ganze Artikel als .doc-Download bei http://www.ig-zeitarbeit.de/

     
  STELLUNGNAHME
der Europäischen Union Unabhängiger Gewerkschaften

zum geänderten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern
Brüssel, 25. Februar 2003
Kostprobe:
''Die CESI (...) erachtet die Ausnahmeregelung unter Art. 5 Abs. 4, d.h. für den Fall, dass die Beschäftigung des Leiharbeitnehmers die Dauer von sechs Wochen nicht übersteigt, ebenfalls als problematisch und lehnt diese deshalb ab. Sie betrifft im Gegensatz zu den Leiharbeitnehmern mit unbefristeten Verträgen einen sehr großen Teil der Leiharbeitnehmer. Die Einsätze von Leiharbeitnehmern dauern selten länger als 6 Monate. In Spanien und Frankreich dauern sie in vier von fünf Fällen sogar nur einen Monat. Schon allein der kurze Einsatz von Leiharbeitnehmern stellt eine große psychische Belastung dar, da diese sich schnell an eine neue Aufgabe und ein neues Arbeitsumfeld gewöhnen müssen. In diesem Zusammenhang befürwortet die CESI jedoch die in Art. 6 Abs. 4 festgehaltene Vorschrift, dass Leiharbeitnehmer die Möglichkeit haben sollen, die Gemeinschaftseinrichtungen des entleihenden Unternehmens zu nutzen; (...)''
zur gesamten Stellungnahme als Word-Dokument...

     
  Dank rot-grün möglich:
"Eckpunkte/Verhandlungsergebnis" für den Tarifvertrag zu Leiharbeit (DGB/BZA)
Das Gesetz der rot-grünen Regierung für "moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sieht unter anderem vor, dass Leiharbeiterinnen nur dann auf Dauer schlechter gestellt im entleihenden Unternehmen arbeiten dürfen, als die dort regulär Festangestellten, wenn es für die Leiharbeitsfirma einen Tarifvertrag gibt, unter den die LeiharbeiterInnen fallen. Das ist das große Geschenk der Regierung an die DGB-Gewerkschaften, die so an der Regulierung eines bereiches beteiligen können, bei dem sie bisher keinen Fuß in die Tür brachten.
Das Wichtigste in Kürze: Löhne für Ungelernte mit "Vermittlungshemmnissen": 6,85 EUR/Std., Ungelernte 8,40 EUR/Std., Facharbeiter 10,60 EUR/Std., Laufzeit 42 Monate mit Dynamisierung
 

Dank Christlichem Gewerkschaftsbund möglich
Tarifvertrag zur Leiharbeit (CGB/INZ)
Unter der Überschrift. "Die Christlichen Gewerkschaften - Rettungsanker der Zeitarbeit ?!" berichtet die Edgar Schröder Unternehmensberatungsgesellschaft für Zeitarbeit mbH von einem ab dem 1. März gültigen Tarifvertrag des Christlichen Gewerkschaftsbundes mit dem Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V "INZ". Zitat: "In den alten Bundesländern beträgt der Grund-/Produktivlohn für Helfer EUR 6,30 bzw. 6,70, in den neuen Bundesländern EUR 5,70 bzw. 6,20."

     
  Bericht von IGM Berlin Veranstaltung zu Hartz
He will not be moved...

Bericht von einer Veranstaltung der IG Metall Berlin zur Reform des Arbeitsmarktes (Hartz) am Montag, den 24. Februar 2003 zur "aktuelle[n] Gesetzeslage [...] und unser[em] weitere[n] politische[n] Vorgehen"
     
 

PSAs mit Schattenseiten
... berichtet am 24.02.2003
was den Arbeitslosen nun zugemutet werden soll. Der Sendebeitrag ist auch im Netz nachzulesen (s.o.)
(Der Bericht scheint im Netz nicht mehr zur Verfügung zu stehen, 30.8.04)

     
  Die Ersten werden die Letzen sein
PSA-Haustarifvertrag der Christliche Gewerkschaften
Die "Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA" hat einen Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag mit der "Prinz und Partner Gesellschaft zur Überlassung von Personal auf Zeit mbH" geschlossen. Besonders interessantes Detail: Die schrittweise Anpassung an den Tarif des entleihenden Unternehmens bis auf 100 % nach 37 Monaten. Der Tarifvertrag soll an ähnliche der IGM NRW angelehnt sein. (15.01.2003)
     

Beim Berliner Projekt "Zweite Schwelle" werden Elemente der Hartz-Vorschläge schon praktiziert
Versuchskaninchen
Am liebsten hätte schon der ehemalige Arbeitsminister Walter Riester die ersten PersonalServiceAgenturen (PSA) noch vor der Wahl aus der Taufe gehoben...

   

Leiharbeit ist nicht Lösung
Interview mit einem Soziologen

der in einer Studie über Leiharbeitnehmer zum Ergebnis gekommen ist, dass Leiharbeit ein Teil des Problems ist

   
Im Kürze befürchtenten wir hier weitere Hiobsbotschaften vermelden zu müssen - wer welche hat, bitte an uns weiterleiten.
Beiträge bitte im .txt-, .rtf- oder html-Format an
info@anti-hartz.de
Verwendung unverlangt eingesandter Texte unter Vorbehalt.
 
zum Seitenanfang

 

 

zur Startseite >>
organisatorisches:
Wir über uns
Arbeitsgruppen
Aktionen / Termine
  Kontakt
  Archiv
  Verbündete
thematisch:
• Arbeitszwang
Leiharbeit
• Armut / Reichtum
Prekarität
theoretisch einordnend
• Arbeitsmarkt- / Sozialpolitik
  Materialien
  Kommentare
Gegenöffentlichkeit / Protest
soziale Gruppen:
Professionelle
Erwerbslose
Sozialhilfebeziehende
• geringfügig Beschäftigte
abhängig Beschäftigte
• BAFöG-Beziehende
• Kindergeldbeziehende
   
  zur Startseite >>