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Heftiger
Konflikt bei Manpower in Erkner
"Erkner (MOZ) Ein heftiger Konflikt ist bei der Zeitarbeits-Firma
Manpower Erkner zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung ausgebrochen.
Der Vorsitzende des Betriebsrats fürchtet, dass der Betrieb
- die einstige Niederlassung wurde in eine rechtlich selbständige
GmbH umgewandelt - geschlossen wird und fordert eine Regelung für
die derzeit 31 Beschäftigten. Die Firma bestreitet alle Schließungs-Pläne...."
Link
zum Artikel von Joachim Eggers, Märkische Oderzeitung v.19.8.04
Konflikt bei
Manpower Erkner eskaliert
"Erkner
(MOZ) Der Konflikt bei dem Zeitarbeitsunternehmen Manpower Erkner
eskaliert. Das Unternehmen hat allen drei Betriebsrats-Mitgliedern
die Kündigung ausgesprochen...."Link
zum Artikel von Joachim Eggers, Märkische Oderzeitung v.1.9.04
Die Geschäftsführung der Manpower Erkner GmbH droht
unbequemen Betriebsrat mit Kündigung Link
zur Pressemitteilung der IGM v. 27. August 2004
Weiters dazu
auch bei:
Chef Duzen -
Forum der Ausgebeuteten Leiharbeit,
Zeitarbeitsfirmen & PSA
LabourNet Germany
Unternehmen
der Leiharbeit/PSA
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"Leiharbeitnehmer
zählen nicht"
''Leiharbeitnehmer
sind zwar nach § 7 Satz 2 BetrVG in der ab dem 28. Juli 2001 geltenden
Fassung bei Betriebsratswahlen in dem Entleiherbetrieb wahlberechtigt,
wenn sie länger als drei Monate dort eingesetzt werden.
Sie zählen jedoch nicht zu den Arbeitnehmern iSv. § 9 BetrVG. Sie
sind daher bei der Ermittlung der Betriebsratsgröße nicht zu berücksichtigen.''
... so befindet das Bundesarbeitsgericht in seinem
BAG Beschluß vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02
und verbreitet dies in seiner Pressemitteilung
Nr. 35/03
unter der Überschrift:
"Leiharbeitnehmer wählen, aber zählen nicht".
Kein Kommentar! |
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Devot bevorzugt, gerne
christlich'
Auf einer Homepage
für Zeitarbeitsfirmen findet sich die Dokumentation eines Artikels
eines Juristen in der Fachzeitschrift Blickpunkt Dienstleistung:
Helmut Bill zur Tarifierung
Welche Gewerkschaften (CGM, DGB oder was sonst) soll es sein?
...nämlich dann, wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen oder zumindest
angewendet werden soll. Dass da keine Zeitarbeitsfirma drum herum
kommt, wird hier schon mal festgestellt, und Tarifverträge
mit Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes favorisiert.
Aus der Sicht der 'mittelständischen' (also etwas kleiner geratenen)
Zeitarbeitsfirmen wird hier jede Verhandlung mit DGB-Gewerkschaften
als sinnlos eingestuft.
Kostprobe: ''Warten lohnt sich nicht, denn entweder bringen die
Tarifverträge mit den Christlichen Gewerkschaften die Lösung
für die Zeitarbeit, oder der Gesetzgeber bessert die AÜG-Reform
nach, von den DGB-Gewerkschaften hat die Zeitarbeit nichts zu erwarten.
(...)
Die Drohung, Arbeits- und Landesarbeitsämter würden Tarifverträge
mit Nicht-DGB-Gewerkschaften beim AÜG und bei der PSA-Zulassung
nicht anerkennen, dürfte sich auch als leere Worthülse
entpuppen: Auch wenn die meisten Entscheider bei der Bundesanstalt
für Arbeit, den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern
verdi-Mitglieder wären, würde niemand von verantwortlicher
Seite sich zu einer solchen Schützenhilfe für den DGB
versteigen.''
der ganze Artikel als .doc-Download bei http://www.ig-zeitarbeit.de/
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STELLUNGNAHME
der Europäischen Union Unabhängiger Gewerkschaften
zum geänderten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie
des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Arbeitsbedingungen
von Leiharbeitnehmern
Brüssel, 25. Februar 2003
Kostprobe:
''Die CESI (...) erachtet die Ausnahmeregelung unter Art. 5 Abs. 4,
d.h. für den Fall, dass die Beschäftigung des Leiharbeitnehmers die
Dauer von sechs Wochen nicht übersteigt, ebenfalls als problematisch
und lehnt diese deshalb ab. Sie betrifft im Gegensatz zu den Leiharbeitnehmern
mit unbefristeten Verträgen einen sehr großen Teil der Leiharbeitnehmer.
Die Einsätze von Leiharbeitnehmern dauern selten länger als 6 Monate.
In Spanien und Frankreich dauern sie in vier von fünf Fällen sogar
nur einen Monat. Schon allein der kurze Einsatz von Leiharbeitnehmern
stellt eine große psychische Belastung dar, da diese sich schnell
an eine neue Aufgabe und ein neues Arbeitsumfeld gewöhnen müssen.
In diesem Zusammenhang befürwortet die CESI jedoch die in Art. 6 Abs.
4 festgehaltene Vorschrift, dass Leiharbeitnehmer die Möglichkeit
haben sollen, die Gemeinschaftseinrichtungen des entleihenden Unternehmens
zu nutzen; (...)''
zur
gesamten Stellungnahme als Word-Dokument...
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Dank
rot-grün möglich:
"Eckpunkte/Verhandlungsergebnis"
für den Tarifvertrag zu Leiharbeit (DGB/BZA)
Das Gesetz der rot-grünen
Regierung für "moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
sieht unter anderem vor, dass Leiharbeiterinnen nur dann auf Dauer
schlechter gestellt im entleihenden Unternehmen arbeiten dürfen,
als die dort regulär Festangestellten, wenn es für die Leiharbeitsfirma
einen Tarifvertrag gibt, unter den die LeiharbeiterInnen fallen. Das
ist das große Geschenk der Regierung an die DGB-Gewerkschaften,
die so an der Regulierung eines bereiches beteiligen können,
bei dem sie bisher keinen Fuß in die Tür brachten.
Das Wichtigste in Kürze: Löhne für Ungelernte mit "Vermittlungshemmnissen":
6,85 EUR/Std., Ungelernte 8,40 EUR/Std., Facharbeiter 10,60 EUR/Std.,
Laufzeit 42 Monate mit Dynamisierung |
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Dank Christlichem
Gewerkschaftsbund möglich
Tarifvertrag
zur Leiharbeit (CGB/INZ)
Unter der Überschrift.
"Die Christlichen Gewerkschaften - Rettungsanker der Zeitarbeit
?!" berichtet die Edgar Schröder Unternehmensberatungsgesellschaft
für Zeitarbeit mbH von einem ab dem 1. März gültigen
Tarifvertrag des Christlichen Gewerkschaftsbundes mit dem Interessengemeinschaft
Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V "INZ". Zitat:
"In den alten Bundesländern beträgt der Grund-/Produktivlohn
für Helfer EUR 6,30 bzw. 6,70, in den neuen Bundesländern
EUR 5,70 bzw. 6,20."
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Bericht von IGM Berlin Veranstaltung zu Hartz
He will not be moved...
Bericht von einer Veranstaltung
der IG Metall Berlin zur Reform des Arbeitsmarktes (Hartz) am Montag,
den 24. Februar 2003 zur "aktuelle[n] Gesetzeslage [...] und
unser[em] weitere[n] politische[n] Vorgehen" |
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PSAs mit
Schattenseiten
...
berichtet am 24.02.2003
was den Arbeitslosen nun zugemutet werden soll. Der Sendebeitrag
ist auch im Netz nachzulesen (s.o.)
(Der Bericht scheint im Netz nicht mehr zur Verfügung zu stehen,
30.8.04)
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Die
Ersten werden die Letzen sein
PSA-Haustarifvertrag
der Christliche Gewerkschaften
Die "Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit
und PSA" hat einen Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag
mit der "Prinz und Partner Gesellschaft zur Überlassung
von Personal auf Zeit mbH" geschlossen. Besonders interessantes
Detail: Die schrittweise Anpassung an den Tarif des entleihenden Unternehmens
bis auf 100 % nach 37 Monaten. Der Tarifvertrag soll an ähnliche
der IGM NRW angelehnt sein. (15.01.2003) |
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Beim Berliner Projekt
"Zweite Schwelle" werden Elemente der Hartz-Vorschläge
schon praktiziert
Versuchskaninchen
Am liebsten hätte schon der ehemalige Arbeitsminister Walter
Riester die ersten PersonalServiceAgenturen (PSA) noch vor der Wahl
aus der Taufe gehoben...
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Leiharbeit ist nicht
Lösung
Interview
mit einem Soziologen
der in einer Studie über Leiharbeitnehmer zum Ergebnis gekommen
ist, dass Leiharbeit ein Teil des Problems ist
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Im
Kürze befürchtenten wir hier weitere Hiobsbotschaften
vermelden zu müssen - wer welche hat, bitte an uns weiterleiten.
Beiträge
bitte im .txt-, .rtf- oder html-Format an
info@anti-hartz.de
Verwendung
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