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Wie
die Agentur für Arbeit den ALG-II Empfängern das ihnen zustehende Geld
vorenthält
Nun die leider wahre Geschichte einer alleinerziehende Mutter, die
es nun wahrlich nicht einfach hat über die Runden zu
kommen.
Dienstag, 1. März - es gibt regulär ALG
II
Donnerstag, 3. März - immer noch kein Geld
da!
Ich begebe mich auf das Landratsamt, um mich nach dem Verbleib
meines Geldes zu erkundigen. Frau X, die zuständige Angestellte sucht ewig nach
meiner Akte, bis sie sie endlich doch fand und feststellte das keine Sperre des
Geldes vorlag.
Sperre dachte ich, wozu - ich hatte mir nichts zu schulden kommen
lassen. Wird man jetzt schon unschuldig vorverurteilt, nur weil man keine Arbeit
hat, die es ja auch nicht gibt, oder warum schaut Frau X zuerst nach einer
Sperre.
Wie dem auch sei, dachte ich. Frau X versprach jedenfalls das Geld
noch heute anzuweisen
Freitag, 4. März - kein Geld da
Wovon soll ich meine Wochenendeinkauf tätigen, wovon mein Kind
ernähren. Mir schnürte es die Kehle zu. Das erste Mal in meinem Leben überkam
mich das Gefühl der totalen Hilflosigkeit. Ich hatte plötzlich unendlich großen
Hunger. Ich borgte mir bei Freunden Geld für einen kleine Einkauf - nur das
Nötigste - versteht sich, man will ja niemanden auf der Tasche liegen. Aber
peinlich war's schon, erklären zu müssen, warum ich sie jetzt
anpumpe.
Montag, 7. März - immer noch kein
Geld.
Wovon soll ich die Miete bezahlen. Einen Anruf beim Vermieter und
ihm sagen: "Eh tut mir leid. Das Amt zahlt die Almosen nicht, also ich dir auch
keine Miete?". Echt peinlich. Ich schäme mich für meine Situation. Ich
beschließe mit dem Essen etwas kürzer zu treten. Man weiß ja nicht wann das Geld
endlich gezahlt wird. Aber wenigstens mein Kind soll nicht hungern. Es kann ja
nichts dafür.
Die erste schlaflose Nacht. Ich hab Hunger. Dennoch ich muß aufs
Amt
Dienstag, 8. März - mein alltäglicher Gang zur Bank - erfolglos.
Und ich hatte so gehofft mich nicht wieder wie eine Bettlerin aufs Amt begeben
zu müssen.
Na ja gegen 17 Uhr hatte ich sowieso einen Termin. Ich muß meinen
Folgeantrag auf ALG II stellen. Da ich ja nun zwei Angelegenheiten zu klären
hatte, ging ich zwei Stunden eher hin. Natürlich kam ich doch erst um 17 Uhr
dran.
Bin ich im falsche Film fuhr es mir durch den Kopf? Das darf doch
nicht wahr sein.
Frau X war wieder ewig damit beschäftigt meine Akte zu suchen und
diesmal fand sie sie nicht. Sie holte sich Kollegin Y zu Hilfe. Mit vereinten
Kräften fanden sie nach langen Suchen meine Akte und mußten feststellen, das
keine Überweisung stattfand. Vielleicht auf ein anderes Konto sagt Frau
Y.
Auf welches andere Konto denn, fragte ich . Schließlich bin ich
ALG II Empfängerin und kann mir kaum die Kontoführungsgebühren für ein Konto
leisten (Nach der Regelsatzverordnung stehen einem ALG-II-Empfänger, der den
vollen Regelsatz erhält, übrigens 0,36 Euro pro Monat dafür zu). Ich lächelte
müde und sagte ich habe nur ein Konto. Leise ganz leise fragt ich nun nach einer
Barauszahlung. Schließlich so erklärte ich müsse ich Miete bezahlen und auch
meine Tochter bräuchte irgend etwas zum
Essen.
Eine Barauszahlung, da waren sich Frau X und Frau Y einig - völlig
unmöglich. Die Gesetze ließen dies auf gar keinen Fall
zu.
Na mein Gott - bin ich denn eine Verbrecherin - denke ich. Ich
will doch eigentlich nur meine "Grundsicherung zum Lebensunterhalt" die mir ja
nach §1 SBG II auch zusteht, sagte ich wütend und
verzweifelt.
Plötzlich, man hatte wohl Mitleid mit mir, mittlerweile liefen mir
leise die Tränen über beide Wangen, gab man mir einen Zettel, auf den stand ich
könne mir 100 € an der Kasse der Führerscheinstelle abholen. Ich war entsetzt - 100 € soll ich davon
jetzt meinen Vermieter trösten oder uns etwas zu essen
kaufen?
Frau X und Frau Y verstanden meine Aufregung nicht - nun hatte ich
doch etwas Geld. Sie versprachen wieder das restliche Geld zu überweisen. Ich
lächelte müde und wollte gerade gehen da sagte Frau X: "Ach ja da wäre noch was:
"Wenn sie ihren Widerspruch zurückziehen würden, gäbe es sicher mit der
Überweisung keine Probleme!"
Jetzt schlägts 13, dachte ich. Ich bin plötzlich hellwach und
sagte wie von selbst : "Meinen Widerspruch zurückziehen auf gar keine Fall. Sie
zahlen mir weniger als mir zusteht, zum Beispiel der Mehrbedarf für mich als
Alleinerziehende - immerhin 40€ im Monat- .Nein meinen Widerspruch halte ich
aufrecht". Ich ging ohne zu grüßen.
Auf dem Weg zur Führerscheinstelle hatte ich ausreichend Zeit mich
zu sammeln. Das war auch gut so, denn die Dame dort zahlte die 100 € aus als
wäre es ein Lottogewinn gewesen. Eigentlich genug Anlaß um sich wieder
aufzuregen, aber ich wollte und konnte nicht mehr.
Mittwoch, 9. März - blieb ich den ganzen Tag im Haus. Ich war
irgendwie depressiv und immer noch total wütend über die Anmaßung mit dem
Widerspruch.
Donnerstag, 10. März - kein Geld auf der
Bank.
Der erste Mahnbrief vom Vermieter munterte mich auch nicht gerade
auf. Was denken sich bloß Schröder und Co, wenn sie die Menschen so
unverschuldet ins Elend stürzen, dachte ich.
Freitag,
11. März - Immer
noch kein Geld!!
Ich ging nach Hause - nun wußte ich nicht mehr weiter. Gegen
Mittag, das Landratsamt war längst für den Besucherverkehr geschlossen, rief
Frau Y mich an. Sie kam ohne Umschweife zur Sache und beharrte darauf. Ich solle
meinen Widerspruch zurückziehen. "Nein sagte ich schon wieder auf 180. Ich werde
meine Widerspruch nicht zurückziehen. Einen Widerspruch gegen einen Bescheid
einzulegen ist eine demokratisch legitimierte Sache erklärte ich völlig
aufgeregt.
Frau Y blieb ganz gelassen und erklärte, sie könne nicht
verstehen, wieso ich trotzdem ich meinen Widerspruch nicht zurückziehen wolle,
nun dennoch Geld von Landratsamt verlange.
Jetzt
platzt mir die Hutschnur ich muß mich beruhigen.
Es gelingt und ich sage: "Das Geld, welches sie nicht zahlen
wollen hängt nicht vom Widerspruch ab. Es steht mir per Gesetz zu - lesen sie
doch mal im SGB II nach".
Nun gut, sagt Frau Y, ich solle es mir noch einmal überlegen, wenn
ich nämlich meine Widerspruch nicht zurückzöge, könnte ich auch keinen neuen
Antrag auf ALG II stellen. Sie wünsche mir ein schönes Wochenende und legte
einfach auf.
Jetzt
reichts, dachte ich. So nicht mit mir.
Ich rief beim ver.di Bezirk Leipzig-Nordsachsen an und schilderte
meinen Fall. Leider mußte ich dort erfahren, dass ich nicht die einzige bin, der
man das Geld einfach nicht auszahlt. Natürlich habe ich das Recht bei meinem
Widerspruch zu bleiben, bestätigte mir die dortige Rechtsabteilung. Ich muß den
Widerspruch nicht zurückziehen, um den laufenden Regelsatz zu erhalten oder gar
einen Folgeantrag stellen zu können.
Ich war beruhigt. Ich laß mich nicht so maßregeln. Gleich am
Montag starte ich den nächsten Versuch. Ich werde für meine Rechte kämpfen. Tut
Ihr es auch! Kämpfen wir alle zusammen für eine sofortige
Regelsatzerhöhung.
Wir müssen selbst für unsere Rechte kämpfen. Denn wenn wir es
nicht machen, macht es niemand.
Letzte Bemerkung zum Verschicken der Folgeanträge. Achtung, nicht
alle Folgeanträge werden pünktlich verschickt. Ihr müßt Euch selbst kümmern,
sonst bekommt ihr im April kein Geld, da die Anträge noch nicht bearbeitet
werden konnten. So jedenfalls könnte die Ausrede sein, die man Euch dann
auftischt.
Es ist ein Skandal, wenn man die Ärmsten der Armen jetzt auch noch
um ihr ALG II bringen will.
[Redebeitrag auf der Montagsdemonstration am 21. März 2005 in Leipzig]
Bitte sendet uns Eure Berichte von ALG-II-Empfängern, denen das ihnen zustehende Geld ebenfalls vorenthalten wird an: information@soziale-bewegung.de.
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