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Kurzübersicht zu den von der Koalition geplanten gesetzlichen Änderungen in den
Bereichen Rente, Gesundheit und Arbeitsmarkt
Stand 05.11.2002

Schwankungs-
reserve

Die gesetzlich vorgeschriebene Schwankungsreserve wird ab 2003 von bisher 0,8 Monatsausgaben auf zwischen 0,5 Monatsausgaben (Mindestschwankungsreserve) und 0,7 Monatsausgaben (Höchstschwankungsreserve) gesenkt

Beitrags-
bemessungs-
grenze

Für das Jahr 2003 beträgt die BBG

  • West: 61.200 €/Jahr – 5.100 €/Monat
  • Ost: 51.000 €/Jahr – 4.250 €/Monat

Der Ausgangswert für die Bestimmung der BBG 2004 beträgt 60.792,06 €

Beitragssatz

Der Beitragssatz für das Jahr 2003 zur ArV/AnV wird von 19,1% auf 19,5% erhöht

Kindererziehungs-
zeiten

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die ArV/AnV für 2003 einen Betrag in Höhe von 11.875.710.850 €. Die Veränderung gegenüber 2002 entspricht den bisherigen gesetzlichen Vorgaben.

Anrechnungs-
zeiten

  • Zeiten der Ausbildungssuche zählen künftig zu den Anrechnungszeiten
  • Das Erfordernis der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zur Anerkennung als Anrechnungszeit entfällt künftig auch für Zeiten des Bezugs von Leistungen zur medizinischen Reha oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nach vollendetem 17. Lj. und vor vollendetem 25. Lj.

Brückengeld

Bemessungsgrundlage der RV-Beiträge für Empfänger von Brückengeld sind 40% des dem Brückengeld zugrunde liegenden Arbeitsentgelts

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