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Schwankungs-
reserve
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Die gesetzlich
vorgeschriebene Schwankungsreserve wird ab 2003 von bisher
0,8 Monatsausgaben auf zwischen 0,5 Monatsausgaben (Mindestschwankungsreserve)
und 0,7 Monatsausgaben (Höchstschwankungsreserve) gesenkt
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Beitrags-
bemessungs-
grenze
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Für das Jahr
2003 beträgt die BBG
- West: 61.200
€/Jahr – 5.100 €/Monat
- Ost: 51.000
€/Jahr – 4.250 €/Monat
Der Ausgangswert
für die Bestimmung der BBG 2004 beträgt 60.792,06 €
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Beitragssatz
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Der Beitragssatz
für das Jahr 2003 zur ArV/AnV wird von 19,1% auf 19,5% erhöht
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Kindererziehungs-
zeiten
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Zur pauschalen
Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten
zahlt der Bund an die ArV/AnV für 2003 einen Betrag in Höhe
von 11.875.710.850 €. Die Veränderung gegenüber 2002 entspricht
den bisherigen gesetzlichen Vorgaben.
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Anrechnungs-
zeiten
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- Zeiten der
Ausbildungssuche zählen künftig zu den Anrechnungszeiten
- Das Erfordernis
der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
zur Anerkennung als Anrechnungszeit entfällt künftig auch
für Zeiten des Bezugs von Leistungen zur medizinischen Reha
oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nach vollendetem 17. Lj.
und vor vollendetem 25. Lj.
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Brückengeld
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Bemessungsgrundlage
der RV-Beiträge für Empfänger von Brückengeld sind 40% des
dem Brückengeld zugrunde liegenden Arbeitsentgelts
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