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Warnung vor systematisch verschärften Praktiken der Arbeitsämter, 07.04.03
Arbeitslosenzeitung quer
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Liebe LeserInnen,
wir veröffentlichen vorab einen Artikel aus der April-quer, die erst um Ostern
erhältlich sein wird. Es geht um die Tücken, die die Arbeitsämter
derzeit bundesweit ersinnen und praktizieren, um möglichst viele zumindest
zeitweise vor allem aus dem Arbeitslosengeldbezug auszugrenzen. Bitte die
Information auch an Freunde,
Bekannte etc. weitergeben.
Mit freundlichem Gruß, quer-Redaktion
*Gerster verordnet systematische Leistungseinschnitte*
*Vorsicht, Fallen: Der neue Kriegsherr in Nürnberg setzt auf*
*einnahmeorientierte Leistungserbringung der Arbeitsämter* |
Den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ohne Bundeszuschuss zu
finanzieren und so niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
vorzubereiten, dies steht ganz oben auf der Tagesordnung ihres Chefs
Florian Gerster. Die Beitragssenkung, welche die UnternehmerInnen schon
länger fordern, soll - trotz steigender Arbeitslosigkeit - mit
drastischen Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld
erreicht werden.
Arbeitsamtsbedienstete handeln den BA-Chef von Schröders Gnaden
inzwischen als neuen Kriegsherrn in Nürnberg. Ein klarer Hinweis auf die
außergewöhnlich harte Linie Gersters gegen Erwerbslose und
MitarbeiterInnen der Ämter.
Der folgende Artikel soll jede Person, die Arbeitslosenunterstützung
bezieht, dringend vor den neuen Fallen der Arbeitsämter warnen.
Besonders Erwerbslose mit Arbeitslosengeld (Alg) sollen systematisch um
größere oder kleinere Teile ihrer Lohnersatzleistung gebracht werden. Da
Ausgaben beim Alg meist nicht durch die Vermittlung Erwerbsloser in Arbeit
zu verhindern sind, wurde in der BA ein ganzes Maßnahmenbündel geschnürt,
um Pflichtverletzungen Erwerbsloser zu provozieren und damit auf dem Fuß
folgende Strafen in Form von Leistungsstreichungen zu ermöglichen. Wir
skizzieren hier, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, einige der
Maßnahmen.
| *Provozieren von Säumniszeiten* |
Generell sollen binnen weniger Monate alle Alg-BezieherInnen mit
Rechtsfolgenbelehrung zu (Gruppen-)Informationsveranstaltungen geladen
werden. Bei Nichterscheinen soll die erste Säumniszeit ausgesprochen und
erneut eingeladen werden. Wer ohne einen wichtigen Grund (der eng
ausgelegt werden soll) erneut nicht erscheint, erhält keine Leistung bis
zur nächsten persönlichen Meldung, mindestens jedoch für vier Wochen.
Die Wahl der Themen für die Gruppeninfoveranstaltungen ist den
VermittlerInnen der Arbeitsämter tendenziell freigestellt (Rechte und
Pflichten, Nebeneinkommen etc.). Um so präzisere Vorgaben erhalten die
Arbeitsamtsbediensteten, für das Einhalten der angesetzten Meldetermine
nur ein 'ganz schmales Fenster' zu öffnen. Konkret: Wer auch bloß wenige
Minuten zu spät kommt, erhält die Säumnisstrafe.
| *Vorsicht an verlängerten Wochenenden!* |
Besonders die Tage rund um Ostern oder andere Feiertage und
'Brückentage' wie Freitag, den 2. Mai haben die Arbeitsamtsstrategen für
Massenmeldetermine oder -'Info'-Veranstaltungen ausgesucht - in der
Annahme, Leistungsbezieher würden da vermehrt nicht erscheinen.
| *Verdoppelung der Sperrzeiten nach Arbeitsangebot* |
Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamtes gehen i.d.R. an Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber wird darin aufgefordert zurückzumelden,
warum es nicht zur Einstellung der vorgeschlagenen Person kam. Nicht
selten melden Arbeitgeber dem Amt, die Person habe sich nicht beworben.
Oder sie behaupten, sie habe sich nicht ernsthaft für die freie Stelle
interessiert.
Hatten die ArbeitsamtsmitarbeiterInnen bislang bei der Besetzung einer
freien Stelle quasi die Wahl zu entscheiden, wie sie die Antworten der
Arbeitgeber bewerten und wieviel Mühe sie aufbringen wollten, die
Antworten der Arbeitgeber nach einem Anfangsverdacht für eine Sperrzeit zu
durchforsten und zu verfolgen, ist jetzt die strikte Suche nach solchen
Verdachtsmomenten angeordnet. Die MitarbeiterInnen haben
unverzüglich die Sperrzeitrelevanz aller Arbeitgeberrückmeldungen
auszuwerten,
'verdächtigen' Erwerbslosen eine vierzehntägige Anhörungsfrist
einzuräumen,
die Zahlung sofort vorläufig einzustellen,
nach Rückäußerung oder ungenutztem Ablauf der Anhörungsfrist sofort über
die Sperre zu entscheiden
und
vermittlungsrelevante Erkenntnisse aus den Anhörungsverfahren den
Arbeitsvermittlern mitzuteilen.
Die auf diesem Weg beabsichtigte schärfere Verfolgung von Betroffenen
führt dazu, dass amtsintern eine Verdoppelung der Sperrzeitenquote
erwartet wird. Dies soll zumindest Mehrkosten vermeiden helfen, die der BA
sonst durch die gesetzliche Verkürzung der Dauer der ersten und zweiten
Sperrzeit auf drei bzw. sechs Wochen entstehen könnten.
| *Sperrzeit wegen Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund* |
Um ein Drittel soll die Zahl der Sperrzeiten steigen, die wegen des
Herbeiführens der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund gegen Erwerbslose
ausgesprochen werden. Dazu sollen
1. die Sperrzeitsachverhalte aus der Sphäre des Arbeitslosen lückenlos
aufgeklärt,
2. falls erforderlich die Angaben des Arbeitslosen beim Arbeitgeber
geprüft,
3. bei Zweifeln, ob ein Sperrzeitgrund vorliegt, nicht automatisch zu
Gunsten des Erwerbslosen entschieden werden (zur Beweislastumkehr vgl.
quer, Feb. 2003, S. 8).
| *Zugang Arbeitsloser zu Leistungen behindern* |
Bei der Arbeitslosmeldung soll das Erstgespräch zwischen Arbeitslosen
und Vermittler sofort stattfinden. Dort soll das Bewerberangebot geprüft,
Vermittlungsangebote unterbreitet, über Rechte und Pflichte informiert und
eine Einladung zum voraussichtlichen Termin des Eintritts der Arbeitslosigkeit genannt werden. Die Behördenspitze erhofft sich davon sofortigen
Abgang von einigen Prozent der Erwerbslosen aus der Leistung, was trotz
der hohen Zahl der Arbeitslosmeldungen zu Einsparungen von Millionenbeträgen beim jeweiligen Arbeitsamt führen könne.
| *Sofortige Aufforderung zum Nachweis der Eigenbemühungen* |
Zur Arbeitslosmeldung wírd ein "Pflichtenheft" ausgehändigt; binnen
weniger Wochen sind Eigenbemühungen der Erwerbslosen zu einem bestimmten
Meldetermin nachzuweisen. Hunderte Abgänge aus dem Leistungsbezug werden
erwartet wegen Nichtbefolgen der Meldetermine und fehlender Nachweise über
Eigenbemühungen. Fehlende Nachweise für einen bestimmten Nachweiszeitraum
führen dazu, dass für diesen Zeitraum die Arbeitslosigkeit verneint,
mithin die gezahlte Leistung zurückgefordert wird.
| *Frauen mit kleinen Kindern: Ab in die rotierende Trainingsmaßnahme!* |
Wer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld nur für eine Teilzeitarbeit in
Frage kommt oder aus der Familienphase auf den Arbeitsmarkt zurückkehren
will, soll sofort für zwei bis vier Wochen einer rotierenden Trainingsmaßnahme mit wöchentlichem Zugang zugewiesen werden.
Bewerberinnen nach der Familienphase mit einem Alg-Restanspruch werden
einer Trainingsmaßnahme zugewiesen, wobei diese erfahrungsgemäß der
Verfügbarkeit entgegensteht - mithin der Leistungsanspruch entfällt.
| *ABM und berufliche Bildung für Alg-Beziehende* |
Zur Senkung der Alg-Ausgaben soll weiterhin die Anhebung des Anteils
vormaliger Alg-BezieherInnen in Maßnahmen der beruflichen Bildung und zur
Arbeitsbeschaffung beitragen (im Bereich Bildung von ca. 40 % auf 90 %,
bei ABM von unter 20 % auf 70 und mehr Prozent). Finanzielle Einsparungen
beim Alg, die noch nicht oder erst für das kommende Jahr bezifferbar
seien, soll hier die Kürzung der Zuweisungsdauer in ABM auf sechs oder
neun Monate bewirken.
| *Keine moderne Verwaltung ohne Controlling* |
Die Ergebnisse dieser Maßnahmen werden monatlich je Arbeitsamtsteam
ausgewertet. Z.B. wird geprüft, ob die Zahl der realisierten Säumniszeiten
die vorgegebene Einsparsumme erbracht, ob die angestrebte Zunahme der
Sperrzeiten (gemessen als Verhältnis der Sperrzeiten je Erwerbslosem mit
Leistung) erreicht, ob die je Maßnahme erwartete Zahl der Abgänge aus dem
Leistungsbezug geschafft wurde, usw.
Die ArbeitsamtsmitarbeiterInnen werden bei diesem 'zielzahlenorientierten Verwaltungshandeln' vermehrt unter Druck gesetzt. U.a. wurde in
Nordrhein-Westfalen, wo seit Jahren drastische personelle Unterbesetzung
besteht, zwar durch neue Planstellen eine gewisse Entlastung geschaffen,
aber nur wenn das einzelne Arbeitsamt versprach, in seinem Bereich die
durchschnittliche Alg-Bezugsdauer um eine Woche zu senken. Bei Nichterreichen dieser Zielsetzung sollen die neuen Planstellen wieder abgezogen
werden.
| *Statt Vermittlung Verfolgung* |
Kontinuierliches Controlling in den Vermittler-Teams, den Abteilungen
und den Ämtern verlagert den Schwerpunkt dortiger Arbeit. Die Qualität der
Vermittlung rückt (noch mehr) in den Hintergrund. Das Hauptaugenmerk gilt
der Beseitigung von Leistungsfällen - der Verfolgungsbetreuung, wie
ver.di-KollegInnen aus NRW diese Tätigkeit benannten.
Als Instrumente steht den 'Verfolgern' bald alles zur Verfügung, was das
Amt zu bieten hat. Denn die verfügbaren Haushaltsmittel (des Eingliederungstitels) der Arbeitsämter sollen nach den Geschäftspolitischen Ziele
2003 der BA gezielt eingesetzt werden, um die Zahlung von Leistungen an
Arbeitslose zu verhindern.
| *Haushaltssteuerung: Schlappe 2,83 Milliarden EURO Einsparvorgabe* |
Um einen ausgeglichenen Haushalt der BA zu erreichen, sollen allein im
Jahr 2003 beim Alg 2,83 Mrd. EUR eingespart werden (!). Und der Druck auf
die MitarbeiterInnen der Arbeitsämter ist seitdem weiter gewachsen, da in
Folge rapide steigender Arbeitslosenzahlen bspsw. allein für Niedersachsen/Bremen seit Februar 2003 Mehrausgaben in Höhe von 38 Mio. EUR
verzeichnet wurden.
Aus dieser Zeit stammt ein Rundschreiben der BA zur Steuerung des
Haushaltsbudgets ohne Bundeszuschuss, wonach alle Aktivitäten zu allererst
auf Arbeitslosengeldbeziehende ausgerichtet und bei den Überlegungen zur
Integration von Arbeitslosen die individuelle Höhe der Arbeitslosengeldzahlung («Wie teuer ist der Arbeitslose?») beachtet werden soll. Hier
findet sich der Grund, warum vielen Arbeitslosenhilfebeziehenden die 2002
noch in Aussicht gestellten Maßnahmen, z.B. berufliche Bildung oder ABM,
2003 mit lapidarem Hinweis auf 'geänderte geschäftspolitische Ziele der
Bundesanstalt' verweigert wurden und werden.
Um das Ausmaß dieses Angriffs auf Erwerbslose klarzumachen, halte man
sich vor Augen, dass Gersters Vorgaben zu Einsparungen beim Arbeitslosengeld nur erreicht würden, wenn jedem Arbeitslosen sieben Wochen lang seine
Leistung gesperrt würde (so errechnete es ein Arbeitsamtsmitarbeiter).
Als Aktivitäten zur Haushaltssteuerung nennt das Rundschreiben:
die Einschaltung von Dritten in die Vermittlung,
den Quickcheck auf Sofortvermittelbarkeit und das Starten von
Bewerbungsbemühungen umgehend nach Arbeitslosmeldung, auch um evtl. sogar
gewünschte «Atempausen» gar nicht erst entstehen zu lassen,
die Bewerberzielgruppe für die PSA soll so strukturiert werden, dass bei
einer Einmündung die Einspareffekte beim Arbeitslosengeld möglichst hoch
sind,
umgehendes Einmünden derjenigen in Maßnahmen, für die dies laut
Profiling erforderlich ist,
bevorzugte Bearbeitung von Alg-Empfängern bei der Abklärung medizinischer Fragestellungen durch den Ärztlichen Dienst.
Langzeitarbeitslose sollen hingegen verstärkt durch Dritte betreut werden,
um dadurch entstehende Freikapazitäten für eine intensivere Betreuung von
Personen mit kürzerer Arbeitslosigkeit nutzen zu können.
| *Zweiklassengesellschaft im Arbeitsamt* |
Im Februar wurden Vorwürfe laut, im Arbeitsamt bestehe eine Zweiklassengesellschaft, da Bezieher von Arbeitslosenhilfe gegenüber solchen mit
Arbeitslosengeld benachteiligt würden. Dem wurde offiziell nicht wirklich
widersprochen, denn lt. Presseinfo Nr. 13/03 der Bundesanstalt erklärte
das für das operative Geschäft zuständige BA-Vorstandsmitglied Heinrich
Alt:
Jeder Arbeitslose erhält das Angebot, dass er braucht, um in den
Arbeitsmarkt vermittelt zu werden, wonach bspw. berufliche Fortbildung bei
kurzer Arbeitslosigkeit besonders erfolgreich sei. Das ist allerdings nach
Auffassung der quer kein Wunder, denn bei kurzzeitig Erwerbslosen ist -
statistisch gesehen - die Arbeitssuche auch ohne Maßnahmen des Arbeitsamtes am erfolgversprechendsten, denn genau da finden ArbeitnehmerInnen
mit Qualifikationen, an denen es am Markt mangelt, den neuen Job.
BA-Vorstandsmitglied Alt weiter: Bei Langzeitarbeitslosen hätten sich
dagegen betriebliche Trainingsmaßnahmen als besonders wirksam erwiesen
(BA-Presse-Information vom 3.3.03). Zu beachten ist hier die Wortwahl
wirksam, was wohlweislich nicht Vermittlung in Arbeit bedeutet.
Trainingsmaßnahmen sind ein Instrument, die Zahl der Abgänge aus
Arbeitslosigkeit in Nichterwerbsarbeit zu steigern. Nach Zahlenangaben der
BA vom Januar 2003 wurde für das Jahr 2002 eine um ca. 283.000 gestiegene
Zahl solcher Abgänge errechnet; allein 233.000 Personen mehr als im Vorjahr verschwanden durch Nichterneuerung der Meldung bzw. fehlender Mitwirkung (zumindest vorläufig) aus der Statistik. Insgesamt wurden damit ca.
1,25 Mio. Personen um Leistungen der Ämter gebracht - ein wahrlich beeindruckendes Ergebnis der sogenannten aktivierenden Arbeitsmarktpolitik.
Um den Einsatz von Trainingsmaßnahmen gegen bestimmte Zielgruppen zu
effektivieren, wurde zum Jahresanfang die alte 12-Wochen-Grenze der jährlichen
Zuweisung in Trainingsmaßnahmen von der BA gekippt. Fortan gilt,
dass nur noch die Zuordnung zu ein- und demselben Betrieb im Wege einer
betrieblichen Trainingsmaßnahme auf 12 Wochen (innerhalb von vier Jahren)
begrenzt ist. Nach Ablauf der 12 Wochen könnte die nächste Maßnahme
angeordnet werden, nur eben in einem anderen Betrieb.
*Und Schluss*
Die quer-Redaktion würde sich freuen, wenn sich möglichst viele daran
beteiligen würden, Kenntnisse über aktuelle Ausgrenzungsstrategien zu
verbreiten und Erwerbslose vor diesen zu warnen. Wir bitten alle, die
Neues zu diesem Thema erfahren, um Zusendungen von Informationen an die
Redaktionsadresse.
| Alle Zitate sind Unterlagen der BA entnommen. |
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