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Bezirksfachbereichskonferenz
Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Berlin:
Stellungnahme zu den Ergebnissen der Hartz-Kommission
und den Konsequenzen für unsere gewerkschaftliche Arbeit
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Wir
brauchen einen gesellschaftlichen Konsens über die inhaltliche
und finanzielle Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik, und zwar jenseits
einzelner Legislaturperioden. Wir benötigen eine Partei übergreifende
Verständigung über die sozialstaatliche Funktion der Arbeitsmarktpolitik.
Wir wollen die Modernisierung der arbeitsmarktpolitischen Institutionen,
die auf Demokratisierung und eine stärkere Ergebnisorientierung
im Sinne sozialstaatlicher Aufgaben zielt. Wir brauchen auch in Zukunft
eine anspruchsvolle und zielgruppenspezifische Arbeitsmarktpolitik
statt einer pauschalen Förderung von Niedriglöhnen. Eine
angemessene Strategie für die Bundesrepublik Deutschland kann
nur in einer Hochlohnstrategie und damit verbunden in einer Qualifizierungsstrategie
liegen. Die passiven Leistungen sind zumindest in ihrem bisherigen
Umfang zu erhalten und armutsfest zu gestalten. Sie sind die Grundlage
der sozialen Sicherung, stärken die Qualität der Beschäftigung
und ermöglichen die Suche nach einer angemessenen Erwerbsarbeit.
Es muss einen Kurswechsel in der staatlichen Finanzpolitik geben.
Auch unter Beachtung der Verschuldungskriterien des europäischen
Wachstums- und Stabilitätspakts ist eine Verstärkung öffentlicher
Nachfrage, insbesondere der Investitionen, finanzierbar. Dazu muss
die Steuerpolitik zuerst am Ziel sozialer Gerechtigkeit orientiert
werden. Dies führt zu steigenden Einnahmen des Staates. "Der
Bericht ist nicht ganz aus Gold, aber er trägt unsere Handschrift".
So wurde das ver.di-Bundesvorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber am
26.8.02 anlässlich der Präsentation des Berichtes der Hartz-Kommission
zitiert. In der 15-köpfigen Expertengruppe von Hartz saßen
neben Isolde Kunkel-Weber und dem IGM-Gewerkschafter Gasse fast ausschließlich
Kapitalvertreter, so drei Repräsentanten von Consulting- Firmen
darunter Mc Kinsey & Co. Hans-Eberhardt Schleyer, Sohn des damaligen
Arbeitgeberpräsidenten Hans-Martin, war als Vorsitzender des
Zentralverbands des Deutschen Handwerks dabei. pitzenmeldung.
Daimler-Chrysler, BASF und Deutsche Bank entsandten ebenso Fachleute.
Von den Arbeitsloseninitiativen war selbstredend niemand zur Beteiligung
eingeladen.Was kam bei Hartz heraus? Ist Isolde Kunkel-Webers Sicht
der Dinge zutreffend?"Ich halte diese Form, einen Arbeitslosen
in den ersten sechs Monaten zum Arbeitslosengeld auszuleihen, für
eine moderne Form der Zwangsarbeit" (So der letzte IG Medien-Chef
Detlef Hensche zum Modul 8 "PSA", welches Hartz als das
"Herzstück" des Abschlußberichtes bezeichnet.)Die
konfessionellen Sozialverbände Caritas und Diakonie wie unisono
die Initiativgruppen der Arbeitslosen und der Sozialhilfebezieher
lehnen die Vorschläge des Hartz-Berichtes als unsozial ab, während
in der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt wird, es herrsche
bei den Gewerkschaften Begeisterung über das Hartzsche Konzept
vor. Dabei widersprechen diese Ergebnisse in zentralen Punkten der
Beschlusslage unserer Gewerkschaft ver.di und auch des DGB. Dass die
ver.di-Landesbezirke Bayern und NRW sich zum Hartz-Ergebnis ablehnend
positioniert haben, wie dies analog auch eine Vielzahl von Bezirken
und Fachbereichen getan haben, wird nicht registriert.Dagegen registrieren
viele der Noch-Beschäftigten, dass ihre soziale Absicherung weiter
zur Disposition gestellt wird, dass vom Kampf gegen die Arbeitslosigkeit
und für Vollbeschäftigung nur noch Hartzer Käse übrig
geblieben ist. In den Gesprächen am Arbeitsplatz, mit den organisierten
wie den unorganisierten Kolleginnen und Kollegen, nimmt Hartz einen
großen Platz ein. Gerade bei den Kolleginnen und Kollegen, die
sich perspektivisch von Arbeitslosigkeit bedroht sehen, und das sind
im Gesundheitsbereich viele, wächst das Gefühl, von ihrer
Gewerkschaft abgemeldet zu werden. Perspektivlosigkeit und Austritte
werden die Folge sein. Eine Ich-AG braucht keine Gewerkschaft!Die
Pläne der Hartz-Kommission sind ein weiterer, großer Schritt
in Richtung Neo-Liberalismus. Einige Schlaglichter:
- Die geplante Kürzung der Arbeitslosenunterstützung von
40 auf 13,2 Milliarden Mark im Jahr bei gleichzeitiger Subventionierung
der Lohnkosten für die Unternehmer ist eine gigantische Umverteilung
von unten nach oben. Es ist ein Raubzug der Unternehmer auf die von
den Lohnabhängigen erwirtschafteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
- Die Normalarbeitsverhältnisse und hier insbesondere die im
sowieso schon gebeutelten Gesundheitsbereich geraten unter massive
Konkurrenz der zwangsweisen Billiganbieter von menschlicher Arbeitskraft
eines Heeres von LeiharbeiterInnen, Scheinselbständigen und öffentlich
subventionierten BewerberInnen. Die Vorschläge der Hartz-Kommission
verschlechtern im Ergebnis die Arbeits- und Lebensbedingungen der
Beschäftigten. Sie lenken davon ab, dass ca. 7 Millionen Arbeitsplätze
fehlen und dafür die Unternehmer verantwortlich sind.-. Mit den
Vorschlägen wird Erwerbslosen die Existenzgrundlage entzogen
und die finanzielle Absicherung während der Erwerbslosigkeit
privatisiert. Sie verstärken den Druck, immer schlechtere Arbeitsbedingungen
hinzunehmen und gefährden reguläre Arbeitsplätze. -
Die " Zusammenführung" von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
führt zu drastischen Einschnitten. Die Kürzungen beim Arbeitslosengeld
bedeuten in der Folge weniger Einkommen, Verschuldung, Wohnungsprobleme
und sozialen Abstieg. In der Wahrnehmung von Arbeitslosen bedeutet
dies: "Die Diffamierung und Stigmatisierung von Erwerbslosen
als Faulenzer und Arbeitsunwillige führt dazu, dass wir zu beinahe
rechtlosen Objekten der Arbeitsvermittlung werden und dies soll uns
in schlechte Arbeitsverhältnisse zwingen." (IGM Bad Orb)
- Mit den Vorschlägen wird keine Beschäftigungsoffensive
angeregt. Vielmehr müssen wir damit rechnen, dass sich der Druck
auf die Löhne und Gehälter, auf die Arbeitszeit und auch
die Arbeitssicherheit erhöht. Das sog. Normalarbeitsverhältnis
wird weiter zu Gunsten von deregulierten Arbeitsverhältnissen
abgebaut und das Job-Karussell nach unten nur beschleunigt.
Trotz Imagepolierung bleiben Zeit- und Leiharbeit - ob gewerblich
oder gemeinnützig - Arbeitsplätze zweiter Klasse. Schlechtere
Bezahlung, weniger Urlaub und Verweigerung von Zusatzleistungen sind
an der Tagesordnung.- Die ICH-AGs sind nichts anderes als eine Ausweitung
von Scheinselbständigkeit. Diese neuen Beschäftigungsformen
untergraben die Schutzrechte der Arbeitsnehmer/-innen (z.B. Urlaub,
Kündigungsschutz usw.) und verlagern das Arbeitgeberrisiko auf
diejenigen, die ihre Existenz durch den Verkauf ihrer Arbeitskraft
sichern müssen.- Die Verschlechterungen der Zumutbarkeits- und
Sperrzeitregelungen, sowie der Verlust von (beruflicher) Qualifikation
und erhöhte Mobilität schaffen keine zusätzlichen neuen
Arbeitsplätze. Die Umkehrung des Beweislastprinzips bei Sperrzeit
ist einfach nur zynisch, denn sie soll ebenfalls nicht zu neuen Arbeitsplätzen,
sondern nur zur Leistungskürzung beitragen. Wir lehnen die Aufweichung
des Kündigungsschutzes ab. Dieser wird durch die Ausweitung der
Leiharbeit und die Einführung der Ich-AGs entzogen. Rechte der
Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz in den Entleiherbetrieben
werden weiter reduziert. - Betroffen sind auch die Beschäftigten
in den Arbeitsämtern, die sich Versuchen der Zerschlagung und
Umfunktionierung der Arbeitsverwaltung gegenübersehen. In vielen
Arbeitsämtern herrscht große Unruhe unter den ver.di-Kollegen.
Auf dem Bundespersonalrätekongress haben viele Kolleginnen und
Kollegen diesen Unmut artikuliert. Die verdi-Vertrauensleute im Arbeitsamt
Duisburg schrieben in ihrer Stellungnahme u.a. : Die angestrebte "Umgestaltung"
der BA ist ein Abbruchunternehmen auf der "Baustelle BA"
und schafft unter dem Strich nicht einen neuen Arbeitsplatz. Ganz
im Gegenteil. So sollen die tariflichen Bindungen der Beschäftigten
an den BAT (MTA der BA) aufgegeben werden. Ergebnis: Das Hartz-Konzept
wird eine weitere Abwärtsspirale für Beschäftigte und
Arbeitslose in Gang setzen und ist in seiner Grundausrichtung für
die Gewerkschaft ver.di als Interessensvertretung erwerbstätiger
und erwerbsloser Lohnabhängiger nicht akzeptabel.
Eine Übernahme dieser Positionen wird die Gewerkschaftsbewegung
weiter in die Defensive drängen und zu weiterem Bedeutungs- und
Mitgliederverlust führen. Wir verlangen nicht mehr und nicht
weniger, als dass unsere Gewerkschaft konsequent die Interessen der
Beschäftigten und Arbeitslosen vertritt - ohne politische und
wahltaktische Rücksichtnahme!Begründung: Es gibt in unserer
Organisation mittlerweile eine kaum noch zu überblickende Zahl
von Hartz-kritischen Stellungnahmen (Viele sind zu finden im Internet
unter http://www.labournet.de).Was wir als Begründung nennen
würden, hat der ver.di-Landesvorstand Bayern mit breiter Mehrheit
(eine Gegenstimme und eine Enthaltung) formuliert. Sie spricht für
sich selbst.Zeiten, in denen ein Bundestagswahlkampf und eine wieder
steigende Arbeitslosigkeit zusammen fallen, erzeugen offensichtlich
arbeitsmarktpolitische Patent- und Primitivrezepte. So ist auch das
Versprechen der Hartz-Kommission, die Arbeitslosigkeit bis 2005 zu
halbieren - von rund 4 Mio. auf knapp unter 2 Mio. registrierte Arbeitslose
- zu erklären. Diese Halbierung der Arbeitslosigkeit lässt
sich in einer Intensivierung und Beschleunigung der Vermittlung der
Arbeitslosen in Arbeitsplätze nicht realisieren. Im Mai 2002
standen 4,043 Mio. registrierte Arbeitslosen 468 Tsd. offene Stellen
gegenüber. Die in der Debatte um die Pläne der Hartz-Kommission
genannte Zahl von 1,5 Mio. offenen Arbeitsplätzen ist eine Phantomzahl.
Ein rundes Drittel davon ist nur durch Fluktuation (Wechsel von Arbeitsplatz
zu anderen Arbeitsplätzen mit kurzfristiger Nichtbesetzung) zu
erklären. Ein weiteres Drittel ist hochqualifizierten und hoch
leistungsfähigen Arbeitnehmern vorbehalten, zielt also nicht
auf die registrierten Arbeitslosen. Das Versprechen der Hartz-Kommission
ist bei seriöser Betrachtung des Arbeitsmarktes völlig haltlos.
Eine Halbierung der Arbeitslosigkeit wird nur möglich sein, wenn
die Zahl der angebotenen Arbeitsplätze kräftig steigt. Das
geht aber nicht über eine Intensivierung der Vermittlung, sondern
nur über eine andere makroökonomische Politik, d.h. über
expansive Finanzpolitik des Staates und eine expansive Geldpolitik
(d.h. Senkung der Leitzinsen) der Zentralbank. Dieser Kurswechsel
in der makroökonomischen Flankierung von Arbeitsmarktpolitik
wird von Rot-Grün ebenso wie im Konzept von Stoiber und Späth
ausdrücklich nicht angestrebt. In einer Reihe von Vorschlägen
sind sich Vertreter der Hartz-Kommission und Stoiber und Späth
in den Grundzügen einig. Das betrifft die weitere Verschärfung
der Zumutbarkeitsregeln und die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe. Gemeinsam ist beiden Konzepten der verstärkte
Druck auf den bereits existierenden Niedriglohnsektor. Damit wird
die tarifpolitische Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften direkt
geschwächt. Beide Vorschläge sind von der neoliberalen Sicht,
dass die Verantwortung für Beschäftigung beim Arbeitsmarkt
liege, geprägt. Diese Sicht ist falsch: Wenn makroökonomisch
nichts für einen höheren Beschäftigungsgrad getan wird,
wirkt die weitere Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
nur in Richtung einer weiteren Erosion der Rechtsposition der Arbeitslosen.
Sie gefährdet zudem die Beschäftigungschancen im Niedriglohnsektor,
da damit zu rechnen ist, dass regulär Beschäftigte durch
subventionierte und erzwungene Leiharbeit verdrängt werden. Angesichts
dieser Risiken ist die Reaktion des DGB auf die Vorschläge der
Hartz-Kommission sachlich nicht begründbar. Der ver.di Landesbezirk
Bayern lehnt die Vorschläge der Hartz-Kommission ab. Im Gegensatz
dazu orientiert sich ver.di Bayern an folgenden Grundsätzen der
Arbeitspolitik:Der Grundsatz "Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren"
wird in der politischen Debatte vielfach dahingehend fehlinterpretiert,
die passiven Leistungen zu Lasten der Betroffenen zu kürzen.
Angesichts der bestehenden Arbeitsplatzlücke liegt das Problem
offensichtlich nicht in der angeblichen Arbeitsunwilligkeit der Betroffenen.
Passive Leistungen tragen dazu bei, das heutige Lohnniveau zu halten.
Sie ermöglichen soziale Sicherung und sind eine wesentliche Grundlage
für die erfolgreiche Arbeitsplatzsuche. Konkret bedeutet dies:
Die bestehenden Leistungen dürfen nicht nur nicht noch weiter
reduziert werden, sondern müssen um eine armutsfeste Mindestsicherung
ergänzt werden. Leistungskürzungen der vergangenen Jahre
- wie Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe oder die jährlich
stattfindende Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe um 3 % müssen
zurück genommen werden.Die passiven Leistungen stellen gleichzeitig
auch die Basis für die Qualität der aktiven Arbeitsmarktpolitik
dar. Sie bieten einen Anreiz für die Arbeitsämter, den Betroffenen
eine attraktive arbeitsmarktpolitische Maßnahme vorzuschlagen.
Die bestehenden passiven Leistungen dürfen auch aus diesem Gesichtspunkt
nicht noch weiter reduziert werden.Die Beitragsfinanzierung als Grundlage
der Arbeitslosenversicherung ist alleine schon aus verteilungspolitischen
Gründen aufrecht zu erhalten. Um die Einheit von aktiven und
passiven Leistungen nicht zu zerstören, ist eine Aufteilung zwischen
beitragsfinanzierter Lohnersatzleistung einerseits und steuerfinanzierter
aktiver Arbeitsmarktpolitik andererseits zu vermeiden. Allerdings
muss die Beitragsfinanzierung durch steuerfinanzierte Mittel ergänzt
werden, um die Ausgleichsfunktion zwischen den Regionen nicht nur
den Beitragszahlern aufzubürden und um eine antizyklische Arbeitsmarktpolitik
betreiben zu können. Die Beitragsfinanzierung sollte durch einen
regelgebundenen steuerfinanzierten Bundeszuschuss ergänzt werden,
dessen Höhe sich an der Höhe der Arbeitslosenzahl bemisst.
Weiterhin ist über den Weg einer Arbeitsmarktabgabe die Einbeziehung
der Beamten und Selbständigen in das Finanzierungssystem zu realisieren.
Letzteres gerade auch vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Arbeitsmarktpolitik
instrumentell "neue Selbstständigkeit" als erfolgversprechenden
Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit favorisiert. |
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