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Der Anlass für die
Einsetzung der Hartz-Kommission war der sogenannte Arbeitsamt-Skandal
im Februar 2002, als offensichtlich Vermittlungserfolge statistisch
geschönt wurden. Mit dem neuen Chef Gerster wurde auch die
Kommission eingesetzt, die mehrheitlich aus Unternehmervertretern
und Managern besteht. Sie hat nicht nur Vorschläge zum Umbau
der Arbeitsämter vorgelegt, sondern auch verschärfte Maßnahmen
gegen Arbeitslose und vieles aus dem Horrorkatalog, der seit Jahren
im Gepäck der Unternehmerverbände steckt.
Völlig außer
Acht gelassen wird, dass es Arbeitslosigkeit gibt, weil Arbeitsplätze
fehlen. Wir können täglich im Betrieb erleben, woran dies
liegt:
- Es werden überall
Stellen durch Rationalisierung und durch Arbeitsverdichtung eingespart!
- Bezahlte und unbezahlte
Überstunden haben in den letzten Jahren zugenommen und es
ist das erklärte Ziel der Unternehmerführung, die Arbeitszeiten
auszudehnen
- Mit Fremdvergabe und
Einsatz von Leiharbeitern werden gesicherte Arbeitsplätze
vernichtet!
- Selbst dort, wo viel
Arbeit und genügend Aufträge vorhanden sind, müssen
wir Personalabbau abwehren und um jede einzelne Neueinstellung
kämpfen!
- Die Geschäftsführung
hat einen Plan vorgelegt, der massive Stellenstreichungen bringt.
Schon vor der Bundestagswahl,
erst recht aber danach, forderten die Unternehmerverbände und
ihre Unterstützer in den Medien und den Instituten, "Reformen
am Arbeitsmarkt". Sie behaupten, dass es mehr Einstellung gebe,
wenn der Kündigungsschutz abgebaut und die Löhne gesenkt
werden. Das ist besonders zynisch, wenn dies in einem Augenblick
erfolgt, in dem die Arbeitslosigkeit wegen der Rezession steigt
und viele Unternehmen im großen Stil Arbeitsplatzvernichtung
ankündigen. Sie wollen die Leute billiger los werden.
Die Pläne der Hartz-Kommission
gehen den Unternehmervertretern nicht weit genug. Aber sie stellen
dennoch einen schweren Schlag gegen die Rechte der Arbeitenden und
der Arbeitslosen dar. Sie sind auch der Versuch, von der Krise ihres
Wirtschaftssystems abzulenken und die Erwerbslosen als Verursacher
der Arbeitslosigkeit darzustellen.
Einerseits wird die Arbeitslosenunterstützung
von 40 auf 13,2 Milliarden Mark im Jahr gekürzt, andererseits
werden die Lohnkosten der Unternehmer subventioniert. Das ist eine
massive Umverteilung von unten nach oben. Es ist ein Raubzug der
Unternehmer auf die von den Lohnabhängigen erarbeiteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Mit dieser Zusammenstellung
wollen wir die Maßnahmen im Einzelnen und den Gesamtzusammenhang
darstellen.
IG Metall Vertrauenskörperleitung
MAHLE Stgt-Bad Cannstatt , September 2002
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Das Herzstück der
13 Module sind die Personal-Service-Agenturen (PSA): Wer dort tätig
wird, hat eine maximal sechsmonatige Probezeit, in der er weiter
sein Arbeitslosengeld erhält. Das bedeutet "Arbeit zum
Nulltarif". Unternehmen können so durch Auswechselung
bei den PSA geliehener Arbeitsloser ihre Lohnkosten mühelos
erheblich reduzieren.
Danach gibt es einen
Lohn, der einem noch nicht ausgehandeltem PSA-Tarif entspricht.
Erst wenn der Arbeitnehmer in ein "reguläres" Beschäftigungsverhältnis
auf dem ersten Arbeitsmarkt wechselt, sollen die regulären
Tarifbedingungen gelten. Dies ist ein erheblicher Eingriff in die
Tarifautonomie und schafft zwei Welten in den Unternehmen - mit
der Gefahr der Aufspaltung der Belegschaften und verschärfter
Niedriglohnkonkurrenz.
Außerdem soll das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert werden: Die Höchsteinsatzdauer
von 2 Jahren beim entleihenden Unternehmen soll aufgehoben werden,
was das Beschäftigungsrisiko auf den einzelnen Beschäftigten
verlagert. Damit wird in die betriebliche Handlungsfähigkeit
der Gewerkschaften und der Betriebsräte eingegriffen, da weder
ein Interessenausgleich noch ein Sozialplan bei der massenhaften
Entlassung von LeiharbeiterInnen durchsetzbar ist.
Hintergrund: Der Anteil
der Leiharbeit liegt in Deutschland mit 0,7 % weit unter dem europäischen
Durchschnitt und den Verhältnissen in den USA.
Wir lehnen die Ausweitung
der Leiharbeit ab, die immer nur Löhne und Gehälter drückt,
die Arbeitszeit verlängert, die Arbeitsbedingungen verschlechtert,
den Kündigungsschutz und die Tarifautonomie aushöhlt.
Gesetzliche Beschränkungen für Leiharbeit aufzuheben,
bedeutet eine weitere Verdrängung sozial geschützter Arbeitsverhältnisse.
Es sollen verstärkt
Ich- und Familien-AGs steuerlich gefördert werden. Eine Fördervoraussetzung
besteht dann, wenn das Jahreseinkommen 25 000 Euro nicht übersteigt.
Wenn Betriebe künftig zur Hälfte "Ich-AGs" statt
reguläre ArbeitnehmerInnen beschäftigen können, wird
auch dies zur weiteren Verdrängung sozial gesicherter Beschäftigungsverhältnisse
führen. Die Selbstzahlung der Sozialversicherungsbeiträge
(nach spätestens 3 Jahren) ist ein weiterer Schritt zum Ausstieg
aus den paritätisch finanzierten sozialen Sicherungssystemen
und ein weiterer Baustein zur schrittweisen Privatisierung der sozialen
Sicherung.
Mit der Anhebung der
Verdienstgrenze für "Mini-Jobs" für Dienstleistungen
in privaten Haushalten auf 500 Euro im Monat wird insbesondere für
Frauen die prekäre Beschäftigung ausgeweitet. Auf diese
Jobs soll lediglich eine Sozialversicherungspauschale in Höhe
von 10 % für die Kranken- und Rentenversicherung erhoben werden.
Anspruch auf Sachleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung
sowie Rentenansprüche entfallen.
Zudem werden Entwicklungsprozesse
gefördert, die in Richtung einer Dienstboten-gesellschaft zugunsten
der Reichen gehen, traditionelle Arbeitsteilung zwischen Mann und
Frau wieder verstärken und sozialen Schutz untergraben.
Wir lehnen die Ausweitung
der Scheinselbständigkeit und Billig-Jobs ab. Wie Leiharbeit
werden sie keinen einzigen Arbeitsplatz schaffen, sondern nur gesicherte
Arbeitsverhältnisse in ungesicherte umwandeln.
Das Arbeitslosengeld
soll künftig nicht mehr an die Lohnentwicklung angepasst werden
und die Arbeitslosenhilfe soll eine bedürftigkeitsabhängige
Leistung werden. Offen ist, ob noch am Lohnbezug festgehalten wird.
Voraussichtlich werden die Bedürftigkeitskriterien eher denen
der Sozialhilfe als denen der Arbeitslosenhilfe entsprechen. Damit
aber hätten rund 80 % der heutigen Arbeitslosenhilfebezieher
mit zum Teil massiven finanziellen Verlusten zu rechnen.
Wir lehnen alle Kürzungen
beim Arbeitslosengeld und bei der Arbeitslosenhilfe ab. Unsere Beiträge
haben wir für soziale Sicherheit bei Arbeitsplatzverlust eingezahlt.
Die Zumutbarkeitsregelungen
sind seit 1975 bereits 8 mal verschärft worden und werden es
bei Hartz nochmals. Nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit soll es künftig
Ledigen zumutbar sein, unabhängig vom Wohnort eine Arbeitsstelle
in der gesamten Bundesrepublik anzutreten. Auch muss die angebotene
Stelle in Zukunft nicht mehr der Ausbildung oder Qualifikation entsprechen.
Lehnt eine arbeitslose Person das Angebot ab, so muss sie die Unzumutbarkeit
beweisen. Seither lag die Beweislast bei den Arbeitsämtern.
Wir lehnen jede weitere
Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen ab. Eine Umorientierung
der Arbeitsämter auf effektive Vermittlung heißt für
uns, Arbeitslose nicht zu unsinnigen Vorstellungen und Qualifikationen
zu schicken, mit dem Ziel, die Bezüge zu streichen. Weder Arbeitslose
noch Vermittler dürfen als Lohndrücker missbraucht werden.
Vermittler brauchen echte offene Stellen, wenn sie erfolgreich vermitteln
wollen.
Um neue Ausbildungsplätze
zu finanzieren, sollen Ausbildungs-Zeitwertpapiere eingeführt
werden. Unterstützt von wohltätigen Spenden, Stiftungen
und Rabattkarten ("Payback") müssen Jugendliche ihre
Berufsausbildung direkt beim Betrieb bezahlen.
Dies wird bedeuten, dass
es zu einem dramatischen Abbau betrieblicher Ausbildungsplätzen
kommt. Es wäre das Ende der von den Arbeitgebern finanzierten
Ausbildung und ein weiterer Schritt zur umfassenden Privatisierung
der Bildungsfinanzierung. Bildungsmöglichkeiten werden damit
noch mehr abhängig vom Geldbeutel der Eltern.
Wir lehnen es ab, dass
Jugendliche ihre Ausbildung selbst finanzieren müssen. Um mehr
Ausbildungsplätze zu schaffen, müssen die Unternehmer,
die nicht ausbilden, endlich über eine Umlagefinanzierung an
den Ausbildungskosten beteiligt werden.
Das Bridge-System für ältere Arbeitslose sieht vor, dass
Arbeitslose, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf eigenen
Wunsch aus dem Arbeitsmarkt entlassen werden. Ihre Einkommen werden
bis zur Frührente mit 60 Jahren um 25 % gesenkt, mit 60 Jahren
müssen sie die um 18 % geminderte Altersrente in Anspruch nehmen.
Das wird einen massiven Anstieg von Altersarmut zur Folge haben.
Eine andere Variante
für ältere Arbeitslose ist die Lohnversicherung. Sie ist
ein Kombilohn-Modell und ergänzt den Unterschied zwischen den
Nettoeinkünften aus der neuen Beschäftigung und dem letzten
Nettoeinkommen vor ihrer Arbeitslosigkeit für die ersten Jahre.
Der Betrieb kann Lohnkostenzuschüsse bekommen. Das wird die
Lohnspirale nach unten in Gang setzen und übernimmt Lohnkosten
der Unternehmer.
Außerdem sollen
die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer
ausgeweitet werden, indem die Möglichkeit der Befristung ohne
sachlichen Grund von jetzt 58 Jahren auf 50 Jahre vorverlegt wird.
Das weicht den gesetzlichen Kündigungsschutz auf.
Wir lehnen ab, dass ältere
Arbeitslose in Altersarmut gedrängt werden, der Kündigungsschutz
weiter ausgehöhlt wird, befristete Arbeitsverhältnisse
ausgedehnt werden und Lohnkosten der Betriebe von den abhängig
Beschäftigten bezahlt werden sollen.
Die paritätische Finanzierung muss bleiben!
Der Job-Floater ist ein
Kredit bis zu einer Höhe von 100 000 Euro. Diesen Kredit können
Unternehmen für Einstellung von Arbeitslosen erhalten. Hier
können weder Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden, noch das
Risiko, in unsichere Unternehmen zu investieren. Bei Risikoausfällen
werden die Steuerzahler zur Kasse gebeten.
Wir wenden uns gegen
versteckte Lohnkostenzuschüsse, die die Unternehmer entlasten,
aber keine Arbeitsplätze schaffen, denn es mangelt nicht an
Geld, sondern an Nachfrage.
Umfairteilung statt Hartz-Infarkt?
Wie bekämpfen wir die Arbeitslosigkeit
Die Gewerkschaften saßen bei der Hartz-Kommission nur am Beistelltisch.
Die ver.di-Vorstandsfrau Isolde Kunkel-Weber war als Vertreterin
der Beschäftigten bei der Bundesanstalt für Arbeit dabei,
der Bezirksleiter NRW der IG Metall, Koll Gase, weil er ein Kumpel
von NRW-Arbeitsminister Schartau ist. Trotzdem war aus den Gewerkschaften
- nach einer ersten scharfen Kritik von Bsirske - nur positives
zu hören. Bei näherem Hinsehen waren die Positionen des
IG Metall Vorstandes durchaus kritisch und einiges dieser Kritik
muss unterstützt werden.
Wir fragen uns allerdings,
ob es gut ist, wenn Gewerkschaften in Presseerklärungen anders
reden als in den Gewerkschaftszeitungen. Wenn sie im Wahlkampf den
Versuch Schröders unterstützen, auf Kosten der Arbeitslosen
und der Beschäftigten Punkte gut zu machen. Wenn sie dabei
klare Beschlüsse und politische Positionen ohne interne Diskussion
umstoßen.
Selbst wenn einzelne
Punkte des Hartz-Papieres als positiv oder überlegenswert erscheinen
können, muss doch die Gesamtausrichtung abgelehnt werden: Hartz
macht die Arbeitslosen und die Gesetze, Tarife und sonstigen Schutzbestimmungen
zu den Schuldigen. Die Entlassungen, die Rationalisierungen, die
massiven Überstunden und anderen Versuche der Arbeitgeber,
die Arbeitszeit zu verlängern, kommen noch nicht mal im Ansatz
vor.
Es kann deshalb nur die
Konsequenz geben:
¨ Keine weitere Kooperation bei der Umsetzung von Hartz!
¨ Breite Aufklärung in den Gewerkschaften über die
einzelnen Maßnahmen!
¨ Das Thema Arbeitslosigkeit breit diskutieren,
¨ auf unsere bisherigen Ansätze (Arbeitszeitverkürzung,
Überstundenabbau, Ausbau statt Abbau von Schutzbestimmungen,
öffentliche Beschäftigung...) aufbauen
¨ und eine Kampagne gegen die Arbeitslosigkeit starten, Beschäftigte
und Arbeitslose gemeinsam!
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