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Freiwild oder
der "gläserne Sozialhilfeempfänger"

Sozialhilfeempfänger sind in diesem Land sowieso das Letzte. Im Amtsjargon heißt das dann "abfertigen" - die meisten sind es danach auch. In Workshops wird überlegt, wie man sie aus dem Bezug "rauskegeln" kann.

Die Mißachtung der Menschenwürde ist durch die Art und Weise des Umgangs mit Sozialhilfeempfängern vielerorts längst üblich. Das ist nicht mehr zu toppen? Doch es geht noch besser: Jetzt soll die Unverletzlichkeit der Wohnung geopfert werden, denn das Grundgesetz behindert die Arbeit der Sozialämter. Deswegen müssen Teile abgeschafft - still und heimlich, von der Öffentlichkeit unbemerkt -, Änderungen durchgepeitscht werden. Das offenbart jetzt ein Entwurf, der "DER WELT" zugespielt wurde.

Eines der wichtigsten Güter des Grundgesetzes ist Artikel 13:

"(1)Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinsamen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, aufgrund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."

Die Väter des Grundgesetzes legten strenge Maßstäbe an - zurecht!

Das Land Berlin ist so gut wie pleite. Der Finanzsenator Sarrazin jammert über explodierende Sozialhilfekosten, verlangt immer neue Kürzungen - schließlich müsse man den Sozialhilfemissbrauch bekämpfen.

In der Verwaltung der Sozialsenatorin findet er willige MitHelfer:

"Wenn die Sozialausgaben der größte Posten sind, muss man auch hier den Rotstift ansetzen" (Sozialsenatorin Knake-Werner im August 2002).

Man denkt nach und da kommt Ihrem Haus eine geniale Idee: Wir machen jährlich eine Hausdurchsuchung bei Sozialhilfeempfängern. Die haben ja eine Mitwirkungspflicht und wenn sie die nicht erfüllen, dann haben die ja was zu verbergen und wir können kürzen.

Hausdurchsuchung - das kriegen wir so doch nicht durch, mag man gedacht haben. Also kommt man auf die geniale Idee, bei den Sozialhilfeempfängern einmal im Jahr einen "Hausbesuch" zu machen - das klingt doch besser.

Bei der "Hausdurchsuchung" sollen die Prüfer dann penibel neun DIN-A4-Bögen ausfüllen: Größe der Wohnung, Anzahl der Zimmer, alle Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände, Bekleidung. Zudem dürfen sie auch noch in Schränken und Körben wühlen.

Was sich da abspielt, überlasse ich der Phantasie des Lesers.

Wäre so eine Idee von der CDU oder FDP gekommen, hätte man gesagt, das war ja zu erwarten. Aber so etwas von der PDS-Senatorin? Da fehlen mir die Worte!

Nachsatz 1: Dieser Schuss kann nach hinten losgehen. Was ist denn, wenn man - was berechtigt zu erwarten ist - feststellt, dass viele Sozialhilfeempfänger gar nicht beantragt haben, was ihnen eigentlich zusteht?

Nachsatz 2: Erschreckend ist, dass bereit 1999 120.000 "Hausdurchsuchungen" stattfanden und diese Praxis nun legalisiert werden soll - vorbeugend, es könnte ja sein... Hier wird schleichend das Grundgesetz ausgehöhlt - bei einer Großzahl von Menschen, die in diesem Land keine Lobby haben und sich kaum wehren bzw. wehren können. Man versucht es erst mal und plötzlich trifft es alle!

Nachsatz 3: Gewiss, es gibt Sozialhilfemissbrauch, aber der macht nicht mal 2(!) Prozent aus: In Berlin wurden bei den o.g. Kontrollen 2033 Mißbräuche festgestellt. Die ehrlichen restlichen 98 Prozent fallen unter den Generalverdacht des Missbrauchs. Und vergessen wir auch nicht: Die Prozentzahl und die Summen der Steuerflucht sind um ein Vielfaches höher und werden nicht so engagiert bekämpft. Mit Kanonen auf Spatzen schießen! Bernd Michael Büttner

Für die Veröffentlichung freigegeben

Bernd Michael Büttner, 10823 Berlin - Tel. 23 62 85 16 - eMail: bmb_berlin@gmx.de

Für weitere Informationen siehe auch:
www.elvis-berlin.de


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