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Sozialhilfeempfänger
sind in diesem Land sowieso das Letzte. Im Amtsjargon heißt
das dann "abfertigen" - die meisten sind es danach auch.
In Workshops wird überlegt, wie man sie aus dem Bezug "rauskegeln"
kann.
Die Mißachtung
der Menschenwürde ist durch die Art und Weise des Umgangs mit
Sozialhilfeempfängern vielerorts längst üblich. Das
ist nicht mehr zu toppen? Doch es geht noch besser: Jetzt soll die
Unverletzlichkeit der Wohnung geopfert werden, denn das Grundgesetz
behindert die Arbeit der Sozialämter. Deswegen müssen
Teile abgeschafft - still und heimlich, von der Öffentlichkeit
unbemerkt -, Änderungen durchgepeitscht werden. Das offenbart
jetzt ein Entwurf, der "DER WELT" zugespielt wurde.
Eines der wichtigsten
Güter des Grundgesetzes ist Artikel 13:
"(1)Die Wohnung
ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen
nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den
Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort
vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Eingriffe und Beschränkungen
dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinsamen Gefahr
oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, aufgrund eines
Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung
der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze
gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
Die Väter des Grundgesetzes
legten strenge Maßstäbe an - zurecht!
Das Land Berlin ist so
gut wie pleite. Der Finanzsenator Sarrazin jammert über explodierende
Sozialhilfekosten, verlangt immer neue Kürzungen - schließlich
müsse man den Sozialhilfemissbrauch bekämpfen.
In der Verwaltung der
Sozialsenatorin findet er willige MitHelfer:
"Wenn die Sozialausgaben
der größte Posten sind, muss man auch hier den Rotstift
ansetzen" (Sozialsenatorin Knake-Werner im August 2002).
Man denkt nach und da
kommt Ihrem Haus eine geniale Idee: Wir machen jährlich eine
Hausdurchsuchung bei Sozialhilfeempfängern. Die haben ja eine
Mitwirkungspflicht und wenn sie die nicht erfüllen, dann haben
die ja was zu verbergen und wir können kürzen.
Hausdurchsuchung - das
kriegen wir so doch nicht durch, mag man gedacht haben. Also kommt
man auf die geniale Idee, bei den Sozialhilfeempfängern einmal
im Jahr einen "Hausbesuch" zu machen - das klingt doch
besser.
Bei der "Hausdurchsuchung"
sollen die Prüfer dann penibel neun DIN-A4-Bögen ausfüllen:
Größe der Wohnung, Anzahl der Zimmer, alle Einrichtungs-
und Haushaltsgegenstände, Bekleidung. Zudem dürfen sie
auch noch in Schränken und Körben wühlen.
Was sich da abspielt,
überlasse ich der Phantasie des Lesers.
Wäre so eine Idee
von der CDU oder FDP gekommen, hätte man gesagt, das war ja
zu erwarten. Aber so etwas von der PDS-Senatorin? Da fehlen mir
die Worte!
Nachsatz 1: Dieser Schuss
kann nach hinten losgehen. Was ist denn, wenn man - was berechtigt
zu erwarten ist - feststellt, dass viele Sozialhilfeempfänger
gar nicht beantragt haben, was ihnen eigentlich zusteht?
Nachsatz 2: Erschreckend
ist, dass bereit 1999 120.000 "Hausdurchsuchungen" stattfanden
und diese Praxis nun legalisiert werden soll - vorbeugend, es könnte
ja sein... Hier wird schleichend das Grundgesetz ausgehöhlt
- bei einer Großzahl von Menschen, die in diesem Land keine
Lobby haben und sich kaum wehren bzw. wehren können. Man versucht
es erst mal und plötzlich trifft es alle!
Nachsatz 3: Gewiss, es
gibt Sozialhilfemissbrauch, aber der macht nicht mal 2(!) Prozent
aus: In Berlin wurden bei den o.g. Kontrollen 2033 Mißbräuche
festgestellt. Die ehrlichen restlichen 98 Prozent fallen unter den
Generalverdacht des Missbrauchs. Und vergessen wir auch nicht: Die
Prozentzahl und die Summen der Steuerflucht sind um ein Vielfaches
höher und werden nicht so engagiert bekämpft. Mit Kanonen
auf Spatzen schießen! Bernd Michael Büttner
Für die Veröffentlichung
freigegeben
Bernd Michael Büttner,
10823 Berlin - Tel. 23 62 85 16 - eMail: bmb_berlin@gmx.de
Für weitere Informationen
siehe auch:
www.elvis-berlin.de
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