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Thesen für eine interne inhaltliche Diskussion im Anti-Hartz-Bündnis zum Thema Arbeitszwang

1. Arbeitszwang bedeutet im Kapitalismus zunächst: zur Existenzsicherung dazu gezwungen sein, sich auf dem Markt verkaufen zu müssen, in der Regel mittels Erwerbsarbeit. Dieser Arbeitszwang ist um so geringer, je mehr soziale Sicherungen (Arbeitnehmerrechte, Sozialeinkommen wie Arbeitslosengeld, -hilfe, Sozialhilfe) erkämpft werden.

2. Gegenwärtiger Trend ist es seit einiger Zeit, die sozialstaatlichen Sicherungen zu "lockern", nach Möglichkeit abzuschaffen, und damit den Zwang zur Arbeit wieder zu verschärfen.
Dies geschieht a) durch die Drohung von immer weniger sozial abgefederter Verarmung und
b) mittels direkter Weisungen zuständiger Behörden (Arbeitsamt, Sozialamt) an die Betroffenen.
Hier sind auch die Vorschläge der Hartz-Kommission einzuordnen: sie sind - auch - ein autoritäres Arbeits-Erzwingungs-Projekt.
Die neue Qualität der Hartz-Vorschläge ist nicht die Repression gegen Arbeitslose, die gab es bereits vorher, die wird nur verstärkt; die neue Qualität ist die Perspektive der gesellschaftlichen Prekarisierung, der weitgehenden Abschaffung der derzeit noch zahlreich vorhandenen regulären und gesicherten Arbeitsplätzen.

3. Dass zum Zwecke des Überlebens die Menschen "etwas tun" müssen, ist unstrittig. In diesem Sinne gibt es gesellschaftlich Arbeitszwang. Nur: Je produktiver und "reicher" eine Ökonomie ist, umso widersinniger ist es, den Druck zur Erwerbsarbeit zu verschärfen. Denn dies hat nur zur Konsequenz, dass immer mehr (als Arbeitskraft) "Überflüssige" gegeneinander immer härter um immer miesere Jobs konkurrieren (Unterbietungskonkurrenz). Die von Hartz et. al. gewünschten Reservearmeen von niedrig entlohnten LeiharbeiterInnen und anderen Prekarisierten werden die regulären und mit sozialer Sicherheit verbundenen Arbeitsplätze immer mehr verdrängen. Insofern betrifft der gegen Erwerbslose gerichtete Arbeitszwang auch die anderen, die in Erwerbsarbeit beschäftigten (oder sich selbst beschäftigenden), Lohnabhängigen.

4. Eine Opposition gegen Hartz, die vor allem die Schaffung und den Erhalt existenzsichernder (sowie aus anderen Gründen wünschenswerter) Arbeitsplätze fordert, wird ihr Ziel verfehlen, so lange sie nicht auch die Disziplinierung der Arbeitslosen thematisiert und bekämpft. Denn erst die Abschaffung des Arbeitszwanges für Erwerbslose beendet die ruinöse Unterbietungskonkurrenz. Die Solidarisierung der arbeitenden und nicht-arbeitenden Lohnabhängigen kann nur dann gelingen, wenn das Ziel die Abschaffung bzw. die graduelle Milderung des Zwanges zur Erwerbsarbeit ist.

5. Dieses Ziel kann (so lange es noch Markt, Geld und Staat gibt) z.B. durch die Einführung eines möglichst hohen Grundeinkommens/ Existenzgeldes verwirklicht werden.
In fernerer Perspektive geht es dabei um die Verwirklichung einer Gesellschaft der autonomen/ sich selbst entfaltenden/ ... Individuen, eine Gesellschaft des selbstbestimmten Arbeitens.

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