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1. Arbeitszwang
bedeutet im Kapitalismus zunächst: zur Existenzsicherung dazu
gezwungen sein, sich auf dem Markt verkaufen zu müssen, in
der Regel mittels Erwerbsarbeit. Dieser Arbeitszwang ist um so geringer,
je mehr soziale Sicherungen (Arbeitnehmerrechte, Sozialeinkommen
wie Arbeitslosengeld, -hilfe, Sozialhilfe) erkämpft werden.
2. Gegenwärtiger
Trend ist es seit einiger Zeit, die sozialstaatlichen Sicherungen
zu "lockern", nach Möglichkeit abzuschaffen, und
damit den Zwang zur Arbeit wieder zu verschärfen.
Dies geschieht a) durch die Drohung von immer weniger sozial abgefederter
Verarmung und
b) mittels direkter Weisungen zuständiger Behörden (Arbeitsamt,
Sozialamt) an die Betroffenen.
Hier sind auch die Vorschläge der Hartz-Kommission einzuordnen:
sie sind - auch - ein autoritäres Arbeits-Erzwingungs-Projekt.
Die neue Qualität der Hartz-Vorschläge ist nicht die Repression
gegen Arbeitslose, die gab es bereits vorher, die wird nur verstärkt;
die neue Qualität ist die Perspektive der gesellschaftlichen
Prekarisierung, der weitgehenden Abschaffung der derzeit noch zahlreich
vorhandenen regulären und gesicherten Arbeitsplätzen.
3. Dass zum
Zwecke des Überlebens die Menschen "etwas tun" müssen,
ist unstrittig. In diesem Sinne gibt es gesellschaftlich Arbeitszwang.
Nur: Je produktiver und "reicher" eine Ökonomie ist,
umso widersinniger ist es, den Druck zur Erwerbsarbeit zu verschärfen.
Denn dies hat nur zur Konsequenz, dass immer mehr (als Arbeitskraft)
"Überflüssige" gegeneinander immer härter
um immer miesere Jobs konkurrieren (Unterbietungskonkurrenz). Die
von Hartz et. al. gewünschten Reservearmeen von niedrig entlohnten
LeiharbeiterInnen und anderen Prekarisierten werden die regulären
und mit sozialer Sicherheit verbundenen Arbeitsplätze immer
mehr verdrängen. Insofern betrifft der gegen Erwerbslose gerichtete
Arbeitszwang auch die anderen, die in Erwerbsarbeit beschäftigten
(oder sich selbst beschäftigenden), Lohnabhängigen.
4. Eine Opposition
gegen Hartz, die vor allem die Schaffung und den Erhalt existenzsichernder
(sowie aus anderen Gründen wünschenswerter) Arbeitsplätze
fordert, wird ihr Ziel verfehlen, so lange sie nicht auch die Disziplinierung
der Arbeitslosen thematisiert und bekämpft. Denn erst die Abschaffung
des Arbeitszwanges für Erwerbslose beendet die ruinöse
Unterbietungskonkurrenz. Die Solidarisierung der arbeitenden und
nicht-arbeitenden Lohnabhängigen kann nur dann gelingen, wenn
das Ziel die Abschaffung bzw. die graduelle Milderung des Zwanges
zur Erwerbsarbeit ist.
5. Dieses Ziel
kann (so lange es noch Markt, Geld und Staat gibt) z.B. durch die
Einführung eines möglichst hohen Grundeinkommens/ Existenzgeldes
verwirklicht werden.
In fernerer Perspektive geht es dabei um die Verwirklichung einer
Gesellschaft der autonomen/ sich selbst entfaltenden/ ... Individuen,
eine Gesellschaft des selbstbestimmten Arbeitens.
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